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Gegen diesen Beschluss erhoben die Beschwerdeführer Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht des Kantons Zürich. Dieses hiess die Beschwerde mit Sitzungsbeschluss vom 2. März 2009 gut

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Nov 9, 09

Sachenrecht

5A 616/2009/Second Civil Law Division/Property Law·DE·19 min·14
Partial dismissal