Juges
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Allmendstrasse 34
1 arrêts5 consultationsAllwettertauglichkeit) als auch die Zuschauer (Sitzstufen)
1 arrêts11 consultationsAlois Lang
1 arrêts7 consultationsAls aussichtslos sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 29 Abs. 3 BV Prozessbegehren anzusehen
1 arrêts6 consultationsAls bedeutsam erachten durfte die Vorinstanz auch die Aussage der Beschwerdeführerin 2 anlässlich ihrer Befragung durch die Kantonspolizei Thurgau am 1. April 2007: Darin bringt die Beschwerdeführerin 2 zum Ausdruck
1 arrêts9 consultationsAls Beitrag zur Liquiditätssicherung des S.________ Konzerns erklärte die Beschwerdegegnerin der S.________ D und/oder der S.________ gegenüber den Nachrang hinsichtlich ihres Anspruches auf Zahlung bzw. Einräumung von Volumenrabatten für die Jahre 1999 bis 2001 in Höhe von insgesamt EUR 4
1 arrêtsAlsdann griff das Verwaltungsgericht zur so genannten "Zustellungsfiktion" (auch: "Zustellfiktion"): Stellt die Behörde eine Vorladung
1 arrêts7 consultationsAls dem Vater ein erster Nachzug des damals noch zwölfjährigen Sohnes ermöglicht worden war
1 arrêts10 consultationsAls Entscheid über die Zustellung von Akten in einem Strafverfahren handelt es sich um einen Entscheid in Strafsachen im Sinn von Art. 78 Abs. 1 BGG
1 arrêts9 consultationsAls Ergebnis der Auslegung haben die kantonalen Gerichte festgehalten
1 arrêts7 consultationsAls Ergebnis hat das Obergericht festgehalten
1 arrêts12 consultationsAls Ergebnis kann festgehalten werden
1 arrêts9 consultationsAls Ersatzbeschaffung gilt die Übertragung stiller Reserven auf betriebsnotwendiges Anlagevermögen
1 arrêts8 consultationsAls Erstes gilt es
1 arrêts9 consultationsAls faktische Organe kommen auch juristische Personen in Betracht (vgl. BGE 132 III 523 E. 4.5 S. 528 f.). Im Konzern kann eine übergeordnete Gesellschaft (Muttergesellschaft) namentlich dadurch als faktisches Organ der Untergesellschaft bzw. Tochtergesellschaft nach Art. 754 OR verantwortlich werden
1 arrêts5 consultationsAls Folge der Bedeutung des Legalitätsprinzips im Abgaberecht ist der Vertrauensschutz in diesem Bereich jedoch praxisgemäss nur mit Zurückhaltung zu gewähren (BGE 131 II 627 E. 6.1 S. 637). Eine vom Gesetz abweichende Behandlung eines Steuerpflichtigen kann nur in Betracht fallen
1 arrêts15 consultationsAls Folge der vorinstanzlichen Betrachtungsweise bleibt zum andern jedoch auch eine sichtbare Verlängerung (hangabwärts) des Untergeschosses unbeachtlich. Es fragt sich
1 arrêts5 consultationsAls Folge eines Unfalls war der Beschwerdeführer 1 nicht mehr in der Lage
1 arrêts9 consultationsAls geschädigte Person gilt nach Art. 115 Abs. 1 StPO die Person
1 arrêts9 consultationsAls Gründer von R.________ waren Prof. Dr. E.________
1 arrêts8 consultationsAls im Sinne von Art. 754 OR mit der Verwaltung oder Geschäftsführung betraut gelten nach Lehre
1 arrêts9 consultationsAls Noven im Sinne von Art. 99 Abs. 1 BGG kommen jedoch nur neue Tatsachen in Betracht
1 arrêts12 consultationsAls OMEN gelten nach Art. 3 Abs. 3 NISV Räume in Gebäuden
1 arrêts5 consultationsAls Parteien des vorinstanzlichen Verfahrens
1 arrêts7 consultationsAls Parteien im kantonalen Verfahren können die Beschwerdeführer zudem die Verletzung bundesverfassungsrechtlicher Verfahrensgarantien rügen
1 arrêts7 consultationsAls Privatklägerschaft kann sich am Strafverfahren die geschädigte Person beteiligen
1 arrêts9 consultationsAls statistisch signifikant erwiesen sich die Lärmspezifikationen Grundbelastung 45
1 arrêts8 consultationsAls unerheblich erweist sich in diesem Zusammenhang
1 arrêts13 consultationsAls wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Betroffenheit dient in der Praxis die räumliche Distanz zum umstrittenen Bauvorhaben. Die Rechtsprechung bejaht meistens die Legitimation von Nachbarn
1 arrêts11 consultationsAls zulässiges öffentliches Interesse fällt insbesondere die Durchsetzung einer restriktiven Einwanderungspolitik in Betracht. Eine solche ist im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen schweizerischer
1 arrêts9 consultationsAls zweite kumulative Voraussetzung verlangt Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG
1 arrêts9 consultationsAltarms der Linth ermöglichen; zum anderen werden an dieser Stelle die Voraussetzungen für das Notentlastungsbauwerk (Überlastfall) geschaffen
1 arrêts10 consultationsAltautos
1 arrêts10 consultationsAlte Landstrasse 110
1 arrêts7 consultationsAlte Landstrasse 2A
1 arrêts8 consultationsAlter
1 arrêts7 consultationsAlter der Kinder; Kenntnis der Tatsache
1 arrêts4 consultationsAlternative - die Grünen Kanton Zug
1 arrêts8 consultationsAlternativstandorte zu prüfen. Mithin geht es beim erwähnten Gesamtkonzept bzw. beim Dialogmodell um eine Planung
1 arrêts8 consultationsAlternativstandorte zu prüfen. So hielt die Stadt Chur in ihrem Schreiben an den Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin vom 11. August 2009 nach einem Hinweis auf Art. 18 Abs. 3 BauG fest:
1 arrêts9 consultationsAlters-
1 arrêts10 consultationsAltersheime
1 arrêts8 consultationsAltersheimen
1 arrêts7 consultationsAlte Simplonstrasse 28
1 arrêts7 consultationsAltstätten sowie die Privatpersonen A.________
1 arrêts9 consultationsAlzheimerkrankheit
1 arrêts6 consultationsAm 10./11. Januar 2007 stellte C.________ dem Verwaltungsgericht zudem Antrag auf Aufhebung der mit Anstellungsverfügung vom 3. September 2001 erlassenen Einreihung sowie des Rekursentscheids vom 9. November 2006 (lit. E hiervor
1 arrêtsAm 10. April 2003 reichten die Orange Communications SA
1 arrêts9 consultationsAm 10. August 2007 reichte die Direktion für Sicherheit
1 arrêts8 consultationsAm 10. August 2007 stellte A.________ ein Gesuch um Nachzug seiner beiden ältesten Kinder aus erster Ehe. Mit Verfügung vom 17. September 2007 wies die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich (Migrationsamt) das Gesuch ab. Das Gesuch von A.________ vom 19. Oktober 2007 um Nachzug seiner beiden jüngeren Kinder wurde am 6. Februar 2008 ebenfalls abgewiesen
1 arrêts10 consultations