Giudici
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Allmendstrasse 34
1 sentenze5 visualizzazioniAllwettertauglichkeit) als auch die Zuschauer (Sitzstufen)
1 sentenze11 visualizzazioniAlois Lang
1 sentenze7 visualizzazioniAls aussichtslos sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 29 Abs. 3 BV Prozessbegehren anzusehen
1 sentenze6 visualizzazioniAls bedeutsam erachten durfte die Vorinstanz auch die Aussage der Beschwerdeführerin 2 anlässlich ihrer Befragung durch die Kantonspolizei Thurgau am 1. April 2007: Darin bringt die Beschwerdeführerin 2 zum Ausdruck
1 sentenze9 visualizzazioniAls Beitrag zur Liquiditätssicherung des S.________ Konzerns erklärte die Beschwerdegegnerin der S.________ D und/oder der S.________ gegenüber den Nachrang hinsichtlich ihres Anspruches auf Zahlung bzw. Einräumung von Volumenrabatten für die Jahre 1999 bis 2001 in Höhe von insgesamt EUR 4
1 sentenzeAlsdann griff das Verwaltungsgericht zur so genannten "Zustellungsfiktion" (auch: "Zustellfiktion"): Stellt die Behörde eine Vorladung
1 sentenze7 visualizzazioniAls dem Vater ein erster Nachzug des damals noch zwölfjährigen Sohnes ermöglicht worden war
1 sentenze10 visualizzazioniAls Entscheid über die Zustellung von Akten in einem Strafverfahren handelt es sich um einen Entscheid in Strafsachen im Sinn von Art. 78 Abs. 1 BGG
1 sentenze9 visualizzazioniAls Ergebnis der Auslegung haben die kantonalen Gerichte festgehalten
1 sentenze7 visualizzazioniAls Ergebnis hat das Obergericht festgehalten
1 sentenze12 visualizzazioniAls Ergebnis kann festgehalten werden
1 sentenze9 visualizzazioniAls Ersatzbeschaffung gilt die Übertragung stiller Reserven auf betriebsnotwendiges Anlagevermögen
1 sentenze8 visualizzazioniAls Erstes gilt es
1 sentenze9 visualizzazioniAls faktische Organe kommen auch juristische Personen in Betracht (vgl. BGE 132 III 523 E. 4.5 S. 528 f.). Im Konzern kann eine übergeordnete Gesellschaft (Muttergesellschaft) namentlich dadurch als faktisches Organ der Untergesellschaft bzw. Tochtergesellschaft nach Art. 754 OR verantwortlich werden
1 sentenze5 visualizzazioniAls Folge der Bedeutung des Legalitätsprinzips im Abgaberecht ist der Vertrauensschutz in diesem Bereich jedoch praxisgemäss nur mit Zurückhaltung zu gewähren (BGE 131 II 627 E. 6.1 S. 637). Eine vom Gesetz abweichende Behandlung eines Steuerpflichtigen kann nur in Betracht fallen
1 sentenze15 visualizzazioniAls Folge der vorinstanzlichen Betrachtungsweise bleibt zum andern jedoch auch eine sichtbare Verlängerung (hangabwärts) des Untergeschosses unbeachtlich. Es fragt sich
1 sentenze5 visualizzazioniAls Folge eines Unfalls war der Beschwerdeführer 1 nicht mehr in der Lage
1 sentenze9 visualizzazioniAls geschädigte Person gilt nach Art. 115 Abs. 1 StPO die Person
1 sentenze9 visualizzazioniAls Gründer von R.________ waren Prof. Dr. E.________
1 sentenze8 visualizzazioniAls im Sinne von Art. 754 OR mit der Verwaltung oder Geschäftsführung betraut gelten nach Lehre
1 sentenze9 visualizzazioniAls Noven im Sinne von Art. 99 Abs. 1 BGG kommen jedoch nur neue Tatsachen in Betracht
1 sentenze12 visualizzazioniAls OMEN gelten nach Art. 3 Abs. 3 NISV Räume in Gebäuden
1 sentenze5 visualizzazioniAls Parteien des vorinstanzlichen Verfahrens
1 sentenze7 visualizzazioniAls Parteien im kantonalen Verfahren können die Beschwerdeführer zudem die Verletzung bundesverfassungsrechtlicher Verfahrensgarantien rügen
1 sentenze7 visualizzazioniAls Privatklägerschaft kann sich am Strafverfahren die geschädigte Person beteiligen
1 sentenze9 visualizzazioniAls statistisch signifikant erwiesen sich die Lärmspezifikationen Grundbelastung 45
1 sentenze8 visualizzazioniAls unerheblich erweist sich in diesem Zusammenhang
1 sentenze13 visualizzazioniAls wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Betroffenheit dient in der Praxis die räumliche Distanz zum umstrittenen Bauvorhaben. Die Rechtsprechung bejaht meistens die Legitimation von Nachbarn
1 sentenze11 visualizzazioniAls zulässiges öffentliches Interesse fällt insbesondere die Durchsetzung einer restriktiven Einwanderungspolitik in Betracht. Eine solche ist im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen schweizerischer
1 sentenze9 visualizzazioniAls zweite kumulative Voraussetzung verlangt Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG
1 sentenze9 visualizzazioniAltarms der Linth ermöglichen; zum anderen werden an dieser Stelle die Voraussetzungen für das Notentlastungsbauwerk (Überlastfall) geschaffen
1 sentenze10 visualizzazioniAltautos
1 sentenze10 visualizzazioniAlte Landstrasse 110
1 sentenze7 visualizzazioniAlte Landstrasse 2A
1 sentenze8 visualizzazioniAlter
1 sentenze7 visualizzazioniAlter der Kinder; Kenntnis der Tatsache
1 sentenze4 visualizzazioniAlternative - die Grünen Kanton Zug
1 sentenze8 visualizzazioniAlternativstandorte zu prüfen. Mithin geht es beim erwähnten Gesamtkonzept bzw. beim Dialogmodell um eine Planung
1 sentenze8 visualizzazioniAlternativstandorte zu prüfen. So hielt die Stadt Chur in ihrem Schreiben an den Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin vom 11. August 2009 nach einem Hinweis auf Art. 18 Abs. 3 BauG fest:
1 sentenze9 visualizzazioniAlters-
1 sentenze10 visualizzazioniAltersheime
1 sentenze8 visualizzazioniAltersheimen
1 sentenze7 visualizzazioniAlte Simplonstrasse 28
1 sentenze7 visualizzazioniAltstätten sowie die Privatpersonen A.________
1 sentenze9 visualizzazioniAlzheimerkrankheit
1 sentenze6 visualizzazioniAm 10./11. Januar 2007 stellte C.________ dem Verwaltungsgericht zudem Antrag auf Aufhebung der mit Anstellungsverfügung vom 3. September 2001 erlassenen Einreihung sowie des Rekursentscheids vom 9. November 2006 (lit. E hiervor
1 sentenzeAm 10. April 2003 reichten die Orange Communications SA
1 sentenze9 visualizzazioniAm 10. August 2007 reichte die Direktion für Sicherheit
1 sentenze8 visualizzazioniAm 10. August 2007 stellte A.________ ein Gesuch um Nachzug seiner beiden ältesten Kinder aus erster Ehe. Mit Verfügung vom 17. September 2007 wies die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich (Migrationsamt) das Gesuch ab. Das Gesuch von A.________ vom 19. Oktober 2007 um Nachzug seiner beiden jüngeren Kinder wurde am 6. Februar 2008 ebenfalls abgewiesen
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