Zu einer weiteren Ergänzung des Ersuchens vom 12. Oktober 2006 nahm die EStV am 24. Januar 2007 Stellung. Sie bejahte aufgrund der Ergänzung nun Verdachtsmomente für Abgabebetrug. Am 1. Februar 2007 bezeichnete das BJ den Kanton St. Gallen als ausführenden Leitkanton. Mit Eintretens-