Juges
26,479 juges
Z.________ AG in Liquidation
1 arrêts10 consultationsZahl der ober-
1 arrêts8 consultationsZahlen
1 arrêts8 consultationsZahlreiche Länder lassen für die Ausübung des Anwaltsberufs nicht nur Personen-
1 arrêts15 consultationsZahlungsbelege ein
1 arrêts12 consultationsZahlungsbelege für das Architektenhonorar
1 arrêts11 consultationsZahlungsfluss
1 arrêts13 consultationsZahlungssperren bzw. Anzeigen des Betreibungsamtes im Arrestvollzug (Art. 98
1 arrêts7 consultationsZahlungssysteme (Rz. 18bis EBK-RS 96/4; vgl. zum Ganzen: BGE 131 II 306 E. 3.2.1). Keine Publikumseinlagen bilden Einlagen von Banken oder anderen staatlich beaufsichtigten Unternehmen (Art. 3a Abs. 4 lit. a BankV)
1 arrêtsZahlungsüberweisungen an die Kinder fänden; dies habe der Beschwerdeführer 1 vielmehr mit Schreiben vom 4. Mai 2011 an das Migrationsamt belegt
1 arrêts11 consultationsZahlungsverbote zu vollziehen. Die Aufsichtsbehörde hat die Arrestbefehle
1 arrêts8 consultationsZahnärzte trotz grundsätzlichen Selbstdispensationsverbotes dann eine Privatapotheke führen
1 arrêts12 consultationsZahnarztkosten"
1 arrêts8 consultationsZahnarztkosten als auch ein Betrag von monatlich Fr. 220.-- für die auswärtige Verpflegung bei der Existenzminimumsberechnung zu berücksichtigen. Des Weiteren müsse man beachten
1 arrêts12 consultationsZahnarztkosten" sowie der "Zuschlag für auswärtiges Essen" hätten berücksichtigt werden müssen. Sie tun aber keineswegs dar
1 arrêts13 consultationsZ.________ - alle drei sind Erben des im Jahre 1974 verstorbenen A.________ - bei der Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern ein Gesuch um Rückübertragung der Parzelle Nr. ____ ein. Begründet wurde das Rückforderungsrecht damit
1 arrêts11 consultationsZ.________ (als Beschwerdegegner) schliesst auf Abweisung des Gesuchs
1 arrêts1 consultationsZ.________ als Beschwerde im Sinn von Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 319 lit. c ZPO
1 arrêts13 consultationsZ.________ als Mitglieder des Initiativkomitees "Bund der Steuerzahler
1 arrêts10 consultationsZ.________ am 12. April 2011 Einsprache
1 arrêts8 consultationsZ.________ am 15. Januar 2011 mit Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung an die Direktion der Justiz
1 arrêts8 consultationsZ.________ am 20. Dezember 2005 an den Regierungsrat des Kantons Aargau. Dieser verzichtete gestützt auf die Zustimmungserklärung der Beschwerdeführer auf seine Entscheidkompetenz
1 arrêts6 consultationsZ.________ am 21. März 2012 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht erhoben
1 arrêts8 consultationsZ.________ am 22. März 2012 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht erhoben. Sie beantragen
1 arrêts11 consultationsZ.________ am 24. September 2011 Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Sie beantragten in der Hauptsache
1 arrêts8 consultationsZ.________ am 26. Oktober 2010 - wie schon am 12. August 2010 in Aussicht gestellt - Folgendes mitgeteilt: Sie seien durch die Stadt Liestal über die Aufhebung der Planungszone gemäss Anzeige im "Liestal aktuell" vom 2. September 2010 informiert worden. Ebenfalls sei ihnen bekanntgegeben worden
1 arrêts10 consultationsZ.________ am 31. Januar 2011 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben. Sie beantragen
1 arrêts8 consultationsZ.________ - am 6. Februar 2012 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben. Sie beantragen
1 arrêts7 consultationsZ.________ am 9. Juni 2011 mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht. Sie beantragen
1 arrêts8 consultationsZ.________ am letzten Tag der Rechtsmittelfrist Beschwerde beim Justiz-
1 arrêts9 consultationsZ.________ an. Am 9. Juli 2008 wies der Staatsrat die Beschwerde ab
1 arrêts7 consultationsZ.________ an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit dem Antrag
1 arrêts8 consultationsZ.________ an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern; dieses wies ihre Beschwerde mit Urteil vom 30. Juni 2008 ab
1 arrêts8 consultationsZ.________ an die Baurekurskommission II des Kantons Zürich. Im Lauf des Rekursverfahrens reichte die TDC Switzerland AG ein neues Standortdatenblatt ein
1 arrêts8 consultationsZ.________ appellierten gegen dieses Urteil mit Eingabe vom 27. September 2006. Mit Urteil vom 7. Februar 2008 bestätigte das Obergericht des Kantons Luzern den Entscheid des Amtsgerichtes Hochdorf vom 28. August 2006
1 arrêts10 consultationsZappelli. Juge suppléant
1 arrêts7 consultationsZ.________ auf
1 arrêts6 consultationsZäune
1 arrêts11 consultationsZ.________ aus der stationären Schutzmassnahme zu entlassen. Eventualiter sei die Sache zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. Subeventualiter sei ihnen für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren
1 arrêts14 consultationsZ.________ ausschliesslich administrativ tätig gewesen
1 arrêts10 consultationsZ.________ beantragen in ihren Vernehmlassungen
1 arrêts10 consultationsZ.________ (beide geb. 2002) darin wohnt. T.________ schenkte das Schloss am 1. April 2003 seinen beiden Kindern. Einen Teil seiner Fahrzeuge sowie gewisse andere Gegenstände hatte T.________ bereits am 23. Mai 2002 an X.________ verschenkt
1 arrêts5 consultationsZ.________ beim Obergericht des Kantons Zürich Berufung gegen den Beschluss des Bezirksrates A.________ vom 25. März 2011 ein. Für das Berufungsverfahren ersuchten sie wiederum um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. In einem selbständig eröffneten Beschluss vom 18. Juli 2011 wies das Obergericht das Gesuch mangels Bedürftigkeit der Mutter ab
1 arrêts6 consultationsZ.________ Beschwerde an das Kantonsgericht Basel-Landschaft mit dem Hauptantrag
1 arrêts13 consultationsZ.________ Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn. Sie verlangten insbesondere die Aufhebung des vormundschaftlichen Beschlusses
1 arrêts7 consultationsZ.________ Beschwerde beim Kantonsgericht Wallis. Dieses hiess die Beschwerde mit Urteil vom 24. Oktober 2008 gut
1 arrêts10 consultationsZ.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern. Sie rügten im Wesentlichen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör
1 arrêts7 consultationsZ.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit dem Antrag
1 arrêts9 consultationsZ.________ (Beschwerdeführerin 2) an das Bundesgericht. Sie beantragen
1 arrêts12 consultationsZ.________ (Beschwerdeführerinnen) gelangen mit Beschwerde in Zivilsachen vom 22. Juni 2011 (Postaufgabe)
1 arrêts11 consultations