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Juges

26,476 juges

Gegen den Entscheid der Steuerrekurskommission beschwerten sich die Steuerpflichtigen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Dieses hiess die Beschwerde mit Urteil vom 4. Juni 2009 teilweise gut
1 arrêts10 consultations
Gegen den Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Wallis führen die Steuerpflichtigen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit dem Rechtsbegehren
1 arrêts7 consultations
Gegen den Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde vom 9. Dezember 2008 erhoben X.________
1 arrêts11 consultations
Gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts haben die Einsprecher am 13. Dezember 2010 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht erhoben. Sie beantragen
1 arrêts7 consultations
Gegen den Entscheid des JSD erhoben X.________
1 arrêts16 consultations
Gegen den Entscheid des Kantonsgerichtes vom 9. August 2011 gelangten X.________
1 arrêts13 consultations
Gegen den Entscheid des Obergerichtes vom 28. Oktober 2010 gelangten der Angeklagte
1 arrêts6 consultations
Gegen den Entscheid des Regierungsrats gelangten die Einwohnergemeinde Wohlen sowie die C.________ AG mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Mit Urteil vom 16. Juni 2009 hob das Verwaltungsgericht den Entscheid des Regierungsrats auf
1 arrêts5 consultations
Gegen den Entscheid des Regierungsrats reichten die X.________ AG
1 arrêts9 consultations
Gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 2. November 2010 erhoben C.________
1 arrêts12 consultations
Gegen den Entscheid des Staatsrates führten die X.________ AG
1 arrêts12 consultations
Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts haben X.________
1 arrêts9 consultations
Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 23. Januar 2008 erheben das Ehepaar Aa.________ sowie 34 mitunterzeichnende Parteien mit Eingabe vom 25. April 2008 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen im Wesentlichen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids
1 arrêts8 consultations
Gegen den Entscheid in der Hauptsache steht die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen. Da alle Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen
1 arrêts9 consultations
Gegen den Entscheid vom 2. Februar 2012 führen A.________
1 arrêts6 consultations
Gegen den Entsiegelungsentscheid des Bundesstrafgerichtes gelangten X.________
1 arrêts8 consultations
Gegen den Gesamtentscheid des AGR erhoben B.________
1 arrêts10 consultations
Gegen den Gestaltungsplan "Wohnüberbauung Walzmühle" erhoben die A.________ AG sowie verschiedene Bewohner
1 arrêts11 consultations
Gegen den kantonal letztinstanzlichen Endentscheid des Verwaltungsgerichts steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht offen (Art. 82 ff. BGG). Für die subsidiäre Verfassungsbeschwerde besteht daher kein Raum (Art. 113 BGG)
1 arrêts7 consultations
Gegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts
1 arrêts9 consultations
Gegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 ff. BGG)
1 arrêts8 consultations
Gegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts über den Gestaltungsplan "Materialabbau-
1 arrêts15 consultations
Gegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid des Zuger Verwaltungsgerichts
1 arrêts9 consultations
Gegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid über die Ortsplanungsrevision steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 lit. a
1 arrêts9 consultations
Gegen den kantonsrätlichen Entscheid über die Validierung der Wahl von Barbara Keller-Inhelder legen Jörg Frei
1 arrêts10 consultations
Gegen den Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts führen X.________ sowie die von ihm beherrschten Firmen Y.________ AG
1 arrêts9 consultations
Gegen den Quartierplan Tinus wurden zahlreiche Einsprachen erhoben. Zu den Einsprechern gehörte auch die StWEG X.________. Deren Mitglieder sind Eigentümer der an das Teilgebiet A angrenzenden
1 arrêts9 consultations
Gegen den Rekursentscheid des Departements gelangten A.________
1 arrêts12 consultations
Gegen den Rekursentscheid erhoben A.________
1 arrêts9 consultations
Gegen den Rekursentscheid gelangten die Grundeigentümerin
1 arrêts13 consultations
Gegen den Rekursentscheid gelangten sowohl die Sunrise als auch der Hochbau-
1 arrêts9 consultations
Gegen den RRB 1452/2009 erhoben die Gemeinden Affoltern am Albis
1 arrêts
Gegen den Verurteilten sind weitere Strafverfahren hängig. Im Rahmen einer separaten Strafuntersuchung war der Angeschuldigte am 25. September 2009 in Untersuchungshaft versetzt worden. Am 6. Mai 2010 erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug beim Strafgericht des Kantons Zug eine zusätzliche Anklage wegen mehrfachen Betrugs
1 arrêts8 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid erhoben A.________
1 arrêts7 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid erhoben die Eheleute A.________
1 arrêts9 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid haben A._______
1 arrêts8 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid haben B.________
1 arrêts11 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid haben der Schweizer Heimatschutz
1 arrêts8 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid haben die Eheleute A.________
1 arrêts9 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid haben die im Rubrum genannten Personen am 17. Januar 2012 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
1 arrêts7 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid haben die Mitglieder der IGS
1 arrêts14 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid haben drei Eigentümer von Grundstücken im Bereich des projektierten Stegs - X.________
1 arrêts11 consultations
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid i.S. Betriebsbewilligung haben A.________
1 arrêts13 consultations
Gegen deren Entscheid erhob er Beschwerde an das Kantonsgericht Schwyz. Mit Verfügung vom 17. September 2008 ist dieses auf die Beschwerde nicht eingetreten
1 arrêts9 consultations
Gegen die Abgabeverfügung des BLW beschwerten sich die X.________ SA
1 arrêts12 consultations
Gegen die abschlägigen Einspracheentscheide erhoben sämtliche Einsprecher Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen
1 arrêts11 consultations
Gegen die Ausnahmebewilligung
1 arrêts11 consultations
Gegen die Ausweisungsverfügung führten X.________
1 arrêts12 consultations
Gegen die Baubewilligung
1 arrêts11 consultations
Gegen die Baubewilligungen erhoben W.________
1 arrêts10 consultations