Juges
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Dagegen gelangten die drei aktuellen Eigentümer von KTN 142 sowie fünf Anwohner der Rebbergstrasse an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz. Dieses hiess die Beschwerde nach Durchführung eines Augenscheins am 15. April 2010 teilweise gut
1 arrêts12 consultationsDagegen gelangten die Einsprecher ans Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Sie machten neben diversen Verletzungen von Grenz-
1 arrêts7 consultationsDagegen gelangten die Gemeinde Riniken
1 arrêts12 consultationsDagegen gelangten die Rekurrenten ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 arrêts10 consultationsDagegen gelangten die unterlegenen Einsprecher wiederum an den Regierungsrat
1 arrêts11 consultationsDagegen haben A
1 arrêts10 consultationsDagegen haben die Ehegatten A.________
1 arrêts9 consultationsDagegen haben die Gemeinde Riniken
1 arrêts12 consultationsDagegen haben Ruth Saxer
1 arrêts9 consultationsDagegen haben X.________
1 arrêts13 consultationsDagegen hat X.________ am 12. Oktober 2007 eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhoben mit dem Begehren um Aufhebung des obergerichtlichen Entscheides
1 arrêts11 consultationsDagegen ist aus prozessökonomischen Gründen kurz auf die Rügen zur Beeinträchtigung der historischen Park-
1 arrêts11 consultationsDagegen ist den Beschwerdeführern einzuräumen
1 arrêts10 consultationsDagegen ist die Beschwerde nur zulässig
1 arrêts11 consultationsDagegen lässt sich aus der Konvention
1 arrêts15 consultationsDagegen lässt sich einwenden
1 arrêts9 consultationsDagegen lehnte es die Gesuche um Sistierung des Beschwerdeverfahrens betreffend den Teilzonenplan Letzau Nord sowie um Vereinigung der beiden Beschwerdeverfahren ab. Am 20. März 2012 wies es die Beschwerde in Sachen Teilzonenplan Letzau Nord ab
1 arrêts8 consultationsDagegen liessen Y.________
1 arrêts8 consultationsDagegen reichten die A.________ AG
1 arrêts8 consultationsDagegen reichten die Beschwerdeführer - mit Ausnahme von Z.________ - beim Bezirksgericht Brig
1 arrêts11 consultationsDagegen reichten X.________
1 arrêts9 consultationsDagegen rutschte die letztjährige Siegerin Visana auf den siebten Platz ab. Auch die Sympany/ÖKK kam bei ihren Kunden schlechter weg als im Vorjahr
1 arrêtsDagegen sprechen folgende Überlegungen:
1 arrêts10 consultationsDagegen trat es auf die Beschwerden von A.________
1 arrêts9 consultationsDagegen vertritt BERNHARD RÜTSCHE (Rechtsfolgen von Grundrechtsverletzungen
1 arrêts11 consultationsDagegen wenden die Beschwerdeführer ein
1 arrêts8 consultationsDagegen wenden die Enteigner ein
1 arrêts10 consultationsDagegen wies es die Beschwerden hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1a
1 arrêts10 consultationsDagegen wurden die Stromverluste der Freileitung weiterhin für Zweierbündel berechnet. Dies erscheint gerechtfertigt
1 arrêts13 consultationsDa gemäss Art. 107 Abs. 3 BGG das Bundesgericht bei Unzulässigkeit der Beschwerde den Nichteintretensentscheid innert 15 Tagen nach Abschluss des Schriftwechsels zu treffen hat
1 arrêts9 consultationsDaimler
1 arrêts7 consultationsD.________ als Mieter mit C.________ (Beschwerdegegner) einen Mietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten in Winterthur ab. Im September 2004 bat D.________ den Beschwerdeführer 2
1 arrêts11 consultationsD.________ als Vermieterinnen mit den Beschwerdeführern einen neuen Mietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten in dieser Liegenschaft für die Nutzung als Gastronomiebetriebe. Nach Abschluss des Vertrags verstarb D.________
1 arrêts8 consultationsD.________ am 1. Februar 2010 Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde am 8. September 2010 ab
1 arrêts7 consultationsD.________ am 2. Oktober 2006 gemeinsam bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen mit dem Antrag
1 arrêts11 consultationsD.________ am 31. Oktober 2012 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht erhoben. Sie beantragen
1 arrêts9 consultationsD.________ am 5. Dezember 2008 Rekurs bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich
1 arrêts11 consultationsD.________ am 5. November 2010 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht erhoben. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids
1 arrêts9 consultationsDamit beruht der Nichteintretensentscheid des Verwaltungsgerichts auf zwei selbständigen Begründungen. Nach ständiger Praxis des Bundesgerichts müssen die Beschwerdeführer darlegen
1 arrêts12 consultationsDamit der Eintritt des Erfolgs auf das pflichtwidrige Verhalten des Täters zurückzuführen ist
1 arrêts7 consultationsDamit ergibt sich zusammenfassend
1 arrêts11 consultationsDamit erheben die Beschwerdeführerinnen grundsätzlich untaugliche
1 arrêts12 consultationsDamit erheben die Beschwerdeführer Sachverhaltsrügen. Diese (und eine allfällig daraus resultierende Pflicht zur Durchführung eines Augenscheins) sind im Zusammenhang mit den jeweiligen materiellen Rügen (betr. Abfall
1 arrêts11 consultationsDamit erweist sich die Beschwerde als unbegründet. Sie ist abzuweisen
1 arrêts11 consultationsDamit erweist sich die Beschwerde auch in diesem Punkte als unbegründet
1 arrêts9 consultationsDamit erweist sich die Beschwerde im Hauptpunkt als unbegründet
1 arrêts9 consultationsDamit erweist sich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten als begründet
1 arrêts10 consultationsDamit haben die Beschwerdeführer 1
1 arrêts15 consultationsDamit hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt
1 arrêts11 consultationsDamit hat die Vorinstanz nachvollziehbar dargetan
1 arrêts10 consultations