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Anbau am Wohnhaus Hönggerstrasse 20/Burgstrasse 21 auf dem Grundstück Kat.-Nr. WP2617 in Zürich 10 - Wipkingen. Der Umbau umfasst eine teilweise Änderung der inneren Einteilung mit neuem Treppenhaus vom Unter- bis zum Dachgeschoss
1 rulingsAnbau des bestehenden Gebäudes sowie zur Nutzung als Restaurant. Nachdem am 4. Mai 2000 die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung des Zweckänderungs-
1 rulings13 viewsAnbau eines Wohnhauses sowie die Erstellung von zwei Aussenabstellplätzen auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2588 an der X.________strassee in Kilchberg
1 rulings10 viewsAnbauten durch eine Baulinie (Ziff. 5.1 SBV)
1 rulings6 viewsAnbieterinnen von Fernmeldediensten verpflichten
1 rulings8 viewsAnbietern von pflanzlichen Trockengestecken hätten ergeben
1 rulings8 viewsAn den Baustandorten A
1 rulings9 viewsAn den Einspracheverhandlungen vor dem ESTI vom 16. März 2007
1 rulings6 viewsAn der Aa 6
1 rulings7 viewsAn der ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Gemeinde Kirchlindach vom 29. März 2010 stellte ein Stimmbürger folgenden Änderungsantrag:
1 rulings12 viewsAn der Bezirksgemeindeversammlung Einsiedeln vom 23. April 2008 standen neben andern Sachgeschäften das Traktandum 6: "Revision des Kanalisationsreglementes" sowie das Traktandum 7: "Revision des Reglements über die Wasserversorgung" zur Debatte
1 rulings7 viewsAndere
1 rulings10 viewsAndere Gründe
1 rulings10 viewsAn der Einspracheverhandlung erklärten die Eheleute X.________
1 rulings10 viewsAndererseits ist dem Verwaltungsgericht entgegenzuhalten
1 rulings9 viewsAndererseits nennen sie die in einer Tageszeitung geschilderte Steuerschuld einer ehemaligen bernischen Regierungsrätin
1 rulings8 viewsAnders als im Bau(polizei)recht
1 rulings8 viewsAnders als im Entscheid 1C_153/2007 vom 6. Dezember 2007 kann im zu beurteilenden Fall
1 rulingsAnders als in den oben zitierten Bundesgerichtsentscheiden beansprucht die hier geplante Anlage in nicht unerheblichem Umfang Nichtbauzonenland: einerseits durch das neue
1 rulings10 viewsAnders als nach der alten Bundesverfassung (vgl. Art. 7
1 rulings8 viewsAn der Sitzung der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2016 wurden erneut verschiedene Möglichkeiten behandelt
1 rulings10 viewsAnders verhält es sich in Bezug auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1. Insoweit stellen sich
1 rulings9 viewsAnders verhält es sich in Bezug auf die Beschwerdeführer 1
1 rulings10 viewsAnders verhält es sich in Bezug auf die Beschwerdeführerin 1. Wie sich der öffentlichen Urkunde über die Auflösung der Beschwerdeführerin 1 vom 22. August 2006
1 rulings8 viewsÄnderung
1 rulings11 viewsÄnderungen am Pachtgegenstand
1 rulings9 viewsÄnderungen bei den Leistungen der beruflichen Vorsorge
1 rulings8 viewsÄnderungen bei der Kapitalgewinnbesteuerung Selbständigerwerbender
1 rulings12 viewsÄnderungen der Rechts-
1 rulings7 viewsÄnderungen im Miet-
1 rulings6 viewsÄnderungen in der Luftfeuchtigkeit
1 rulings7 viewsÄnderung Gestaltungsplan Webersbleiche
1 rulings7 viewsÄnderung oder dem Abbruch anderer Bauten
1 rulings6 viewsÄnderung oder Sanierung ortsfester Anlagen
1 rulings10 viewsÄnderung vom 29. November 2007 mit Ergänzungen in § 32
1 rulings11 viewsAn der Urnenabstimmung vom 1. Juni 2008 wurden sowohl das Kanalisations-
1 rulings7 viewsAn diesem Ergebnis - so das Bundesverwaltungsgericht - änderten auch die von den Beschwerdeführern eingereichten Gutachten Brakelmann I
1 rulings11 viewsAn dieser Auslegung
1 rulings9 viewsAn die tatsächliche Feststellungen seiner Vorinstanzen ist das Bundesgericht grundsätzlich gebunden (Art. 105 Abs. 1 BGG)
1 rulings9 viewsAndrohung Ersatzvornahme/vorsorgliche Massnahme
1 rulingsAn einer Pachtsteigerung vom 25. April 2004 bot die Bürgergemeinde X.________ (Beschwerdegegnerin) mehrere landwirtschaftliche Grundstücke zur Pacht an. Die Nutzung eines Loses erfolgte gemäss den Bestimmungen des Burgerreglements
1 rulings8 viewsAnfang 20. Jahrhundert" bestehe das Ziel indessen lediglich in der Erhaltung der Struktur. Demnach seien die Anordnung
1 rulings8 viewsAnfangs Januar 2012 reichte E.________ gegen diese Verfügung beim Obergericht des Kantons Zug für sich sowie seine Gesellschaften A.________AG
1 rulings8 viewsAnfangs März 2003 gab X.________ seine Erwerbstätigkeit (im Baugewerbe) auf
1 rulings10 viewsAnfechtung eines Steigerungszuschlags; Ausstand
1 rulings6 viewsAnfechtung letztwilliger Verfügungen
1 rulings11 viewsAnfechtungs-
1 rulings12 viewsAnfechtungsobjekt der vorliegend zu beurteilenden Beschwerde bildet einzig der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. August 2008. Soweit sich die Beschwerdeführerinnen in ihren Eingaben gegen die Erwägungen der Gerichte unter Einschluss des Bundesgerichts im früheren Verfahren im Kanton St. Gallen bzw. gegen den Nichteintretensentscheid des zürcherischen Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem von ihnen vorgetragenen Revisionsgesuch wenden
1 rulings11 viewsAnfechtungsverfahren spätestens vor der letzten kantonalen Rechtsmittelinstanz zu gewährleisten ist. Das rechtliche Gehör der betroffenen Grundeigentümer wird grundsätzlich im Rahmen des Einspracheverfahrens gewahrt (vgl. § 110 ff. des Bau-
1 rulings13 viewsAnfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümergemeinschaft
1 rulings15 views