Richter
26,476 richter
Anbau am Wohnhaus Hönggerstrasse 20/Burgstrasse 21 auf dem Grundstück Kat.-Nr. WP2617 in Zürich 10 - Wipkingen. Der Umbau umfasst eine teilweise Änderung der inneren Einteilung mit neuem Treppenhaus vom Unter- bis zum Dachgeschoss
1 EntscheideAnbau des bestehenden Gebäudes sowie zur Nutzung als Restaurant. Nachdem am 4. Mai 2000 die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung des Zweckänderungs-
1 Entscheide13 AufrufeAnbau eines Wohnhauses sowie die Erstellung von zwei Aussenabstellplätzen auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2588 an der X.________strassee in Kilchberg
1 Entscheide10 AufrufeAnbauten durch eine Baulinie (Ziff. 5.1 SBV)
1 Entscheide6 AufrufeAnbieterinnen von Fernmeldediensten verpflichten
1 Entscheide8 AufrufeAnbietern von pflanzlichen Trockengestecken hätten ergeben
1 Entscheide8 AufrufeAn den Baustandorten A
1 Entscheide9 AufrufeAn den Einspracheverhandlungen vor dem ESTI vom 16. März 2007
1 Entscheide6 AufrufeAn der Aa 6
1 Entscheide7 AufrufeAn der ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Gemeinde Kirchlindach vom 29. März 2010 stellte ein Stimmbürger folgenden Änderungsantrag:
1 Entscheide12 AufrufeAn der Bezirksgemeindeversammlung Einsiedeln vom 23. April 2008 standen neben andern Sachgeschäften das Traktandum 6: "Revision des Kanalisationsreglementes" sowie das Traktandum 7: "Revision des Reglements über die Wasserversorgung" zur Debatte
1 Entscheide7 AufrufeAndere
1 Entscheide10 AufrufeAndere Gründe
1 Entscheide10 AufrufeAn der Einspracheverhandlung erklärten die Eheleute X.________
1 Entscheide10 AufrufeAndererseits ist dem Verwaltungsgericht entgegenzuhalten
1 Entscheide9 AufrufeAndererseits nennen sie die in einer Tageszeitung geschilderte Steuerschuld einer ehemaligen bernischen Regierungsrätin
1 Entscheide8 AufrufeAnders als im Bau(polizei)recht
1 Entscheide8 AufrufeAnders als im Entscheid 1C_153/2007 vom 6. Dezember 2007 kann im zu beurteilenden Fall
1 EntscheideAnders als in den oben zitierten Bundesgerichtsentscheiden beansprucht die hier geplante Anlage in nicht unerheblichem Umfang Nichtbauzonenland: einerseits durch das neue
1 Entscheide10 AufrufeAnders als nach der alten Bundesverfassung (vgl. Art. 7
1 Entscheide8 AufrufeAn der Sitzung der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2016 wurden erneut verschiedene Möglichkeiten behandelt
1 Entscheide10 AufrufeAnders verhält es sich in Bezug auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1. Insoweit stellen sich
1 Entscheide9 AufrufeAnders verhält es sich in Bezug auf die Beschwerdeführer 1
1 Entscheide10 AufrufeAnders verhält es sich in Bezug auf die Beschwerdeführerin 1. Wie sich der öffentlichen Urkunde über die Auflösung der Beschwerdeführerin 1 vom 22. August 2006
1 Entscheide8 AufrufeÄnderung
1 Entscheide11 AufrufeÄnderungen am Pachtgegenstand
1 Entscheide9 AufrufeÄnderungen bei den Leistungen der beruflichen Vorsorge
1 Entscheide8 AufrufeÄnderungen bei der Kapitalgewinnbesteuerung Selbständigerwerbender
1 Entscheide12 AufrufeÄnderungen der Rechts-
1 Entscheide7 AufrufeÄnderungen im Miet-
1 Entscheide6 AufrufeÄnderungen in der Luftfeuchtigkeit
1 Entscheide7 AufrufeÄnderung Gestaltungsplan Webersbleiche
1 Entscheide7 AufrufeÄnderung oder dem Abbruch anderer Bauten
1 Entscheide6 AufrufeÄnderung oder Sanierung ortsfester Anlagen
1 Entscheide10 AufrufeÄnderung vom 29. November 2007 mit Ergänzungen in § 32
1 Entscheide11 AufrufeAn der Urnenabstimmung vom 1. Juni 2008 wurden sowohl das Kanalisations-
1 Entscheide7 AufrufeAn diesem Ergebnis - so das Bundesverwaltungsgericht - änderten auch die von den Beschwerdeführern eingereichten Gutachten Brakelmann I
1 Entscheide11 AufrufeAn dieser Auslegung
1 Entscheide9 AufrufeAn die tatsächliche Feststellungen seiner Vorinstanzen ist das Bundesgericht grundsätzlich gebunden (Art. 105 Abs. 1 BGG)
1 Entscheide9 AufrufeAndrohung Ersatzvornahme/vorsorgliche Massnahme
1 EntscheideAn einer Pachtsteigerung vom 25. April 2004 bot die Bürgergemeinde X.________ (Beschwerdegegnerin) mehrere landwirtschaftliche Grundstücke zur Pacht an. Die Nutzung eines Loses erfolgte gemäss den Bestimmungen des Burgerreglements
1 Entscheide8 AufrufeAnfang 20. Jahrhundert" bestehe das Ziel indessen lediglich in der Erhaltung der Struktur. Demnach seien die Anordnung
1 Entscheide8 AufrufeAnfangs Januar 2012 reichte E.________ gegen diese Verfügung beim Obergericht des Kantons Zug für sich sowie seine Gesellschaften A.________AG
1 Entscheide8 AufrufeAnfangs März 2003 gab X.________ seine Erwerbstätigkeit (im Baugewerbe) auf
1 Entscheide10 AufrufeAnfechtung eines Steigerungszuschlags; Ausstand
1 Entscheide6 AufrufeAnfechtung letztwilliger Verfügungen
1 Entscheide11 AufrufeAnfechtungs-
1 Entscheide12 AufrufeAnfechtungsobjekt der vorliegend zu beurteilenden Beschwerde bildet einzig der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. August 2008. Soweit sich die Beschwerdeführerinnen in ihren Eingaben gegen die Erwägungen der Gerichte unter Einschluss des Bundesgerichts im früheren Verfahren im Kanton St. Gallen bzw. gegen den Nichteintretensentscheid des zürcherischen Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem von ihnen vorgetragenen Revisionsgesuch wenden
1 Entscheide11 AufrufeAnfechtungsverfahren spätestens vor der letzten kantonalen Rechtsmittelinstanz zu gewährleisten ist. Das rechtliche Gehör der betroffenen Grundeigentümer wird grundsätzlich im Rahmen des Einspracheverfahrens gewahrt (vgl. § 110 ff. des Bau-
1 Entscheide13 AufrufeAnfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümergemeinschaft
1 Entscheide15 Aufrufe