Judges
26,479 judges
Ziff. 34; vgl. auch Urteil Jacobsson gegen Schweden vom 19. Februar 1998
1 rulings7 viewsZiff. 3.5 S. 93 f.) wird ausgeführt
1 rulings10 viewsZiff. 36 f.; Urteil Engel gegen Niederlande vom 8. Juni1976
1 rulings6 viewsZiff. 37; Lundevall gegen Schweden vom 12. November 2002
1 rulings8 viewsZiff. 37; Urteil Vasileva gegen Dänemark vom 25. September 2003
1 rulings9 viewsZiff. 38). Es ist diese mildere gesetzliche Verpflichtung des Rayonverbots
1 rulings8 viewsZiff. 3; ähnlich URSULA EGGENBERGER STÖCKLI
1 rulings5 viewsZiff. 3 des Dispositivs sei aufzuheben
1 rulings9 viewsZiff. 3 des Entscheids des Gemeinderats Uznach vom 25. Februar 2009 sei insoweit aufzuheben
1 rulings9 viewsZiff. 40; Urteil Epple gegen Deutschland vom 24. März 2005
1 rulings11 viewsZiff. 4.1 S. 21 f
1 rulings7 viewsZiff. 4.2 S. 26 der Beschwerde)
1 rulings8 viewsZiff. 44-54 der Beschwerde 5C_3/2009). Diesbezüglich kann auf bereits Gesagtes verwiesen werden (E. 7
1 rulingsZiff. 4.4). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage
1 rulings11 viewsZiff. 47 ff.)
1 rulings7 viewsZiff. 49
1 rulings10 viewsZiff. 4 des Entscheides der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht vom 5. April 2007 wird aufgehoben
1 rulings7 viewsZiff. 4; Frank Petermann
1 rulings8 viewsZiff. 4 u. 6) nicht konkret mit dem angefochtenen Urteil auseinander
1 rulings10 viewsZiff. 5)
1 rulings11 viewsZiff. 5.1 des Erkenntnisses der Vorinstanz sei ersatzlos aufzuheben
1 rulings11 viewsZiff. 5.3.1). Von diesem Abstand ist auszugehen. Das ASTRA hat Varianten mit einer Überdeckung der Sentibrücken aus Überlegungen der Sicherheit beim Reussporttunnel verworfen. Für eine derartige Tunnelverlängerung müsse bei diesem eine Zwischendecke mit Brandklappen eingebaut werden; dies würde unverhältnismässige Kosten verursachen. Im Technischen Bericht zum Lärmsanierungsprojekt vom 8. September 2006 wird konkret auf die Gefahr eines Überströmens von Rauch
1 rulings9 viewsZiff. 53 ff.). Bei schweren Straftaten
1 rulings12 viewsZiff. 5.4
1 rulings11 viewsZiff. 5 (Ablauf der Suizidhilfe) von vornherein kein Strafverfahren eröffnet wird. Namentlich in Fällen
1 rulings11 viewsZiff. 5 bzw. 7 des Anhangs zur Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur-
1 rulings8 viewsZiff. 5 des Entscheides der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht vom 5. April 2007 wird wie folgt ergänzt:
1 rulings8 viewsZiff. 69
1 rulings9 viewsZiff. 6 des Anhangs zur Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur-
1 rulings10 viewsZiff. 6 ff. S. 6 ff.)
1 rulings8 viewsZiff. 8
1 rulings10 viewsZiff. 9.2.1.1). Die fehlende planungsrechtliche Baureife ist im Sinne einer Vorwirkung nur zu berücksichtigen
1 rulings9 viewsZiff. 9.2.2.3)
1 rulings13 viewsZiffer 1.1 des angefochtenen Entscheides aufzuheben
1 rulings12 viewsZiffer 17 der vorerwähnten Verfügung sei aufzuheben
1 rulings13 viewsZiffer 1.9 des Anhangs "Rahmentarife"). Nach Art. 13 Abs. 1 lit. a EBK-GebV erhebt die Bankenkommission Gebühren für besonderen Aufsichtsaufwand
1 rulings10 viewsZiffer 1 der Beschwerdeanträge (betreffend Haftentlassung) ist infolge Teilrückzugs der Beschwerde als erledigt am Geschäftsverzeichnis abzuschreiben
1 rulings8 viewsZiffer 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 11. April 2012 sei aufzuheben
1 rulings9 viewsZiffer 25.5 des Zonenreglements
1 rulings7 viewsZiffer 6 des Vertrags sei so zu verstehen
1 rulings9 viewsZiffer 6 sei allein deshalb in den Vertrag aufgenommen worden
1 rulings10 viewsZiffer I/A.4). Die Gemeinden wurden eingeladen
1 rulingsZiffer I des Beschlusses vom 27. Mai 2009 soweit abzuändern
1 rulings11 viewsZiff. I.E.2; THOMAS REBSAMEN
1 rulings9 viewsZiff. IIb
1 rulings12 viewsZiff. IV./A.12 S. 8
1 rulingsZiff. IV./B.15 cc S. 24 der Beschwerde; vgl. auch Rechtsbegehren Ziff. I./1
1 rulingsZ.________ ihre Partnerschaft gemäss dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz
1 rulings7 viewsZ.________ im bundesgerichtlichen Verfahren keine Einsicht in die Beschwerdebeilagen zu gewähren
1 rulings10 viewsZ.________ (im Folgenden: die Beschwerdeführer) am 19. Mai 2011 Beschwerde an das Bundesgericht erhoben. Sie beantragen
1 rulings11 views