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S. 124 f.). Seiner Ansicht nach sind die Entscheide zu begrüssen
1 rulings10 viewsS. 124; PIERRE MOOR
1 rulings6 viewsS. 124; THIERRY TANQUEREL
1 rulings3 viewsS. 126). Auch wäre abzuklären
1 rulings18 viewsS. 126 ff
1 rulings8 viewsS. 126 N. 06.87)
1 rulings10 viewsS. 126 N. 21). Der Vertrauensgrundsatz kann einer Rechtsänderung insbesondere entgegenstehen
1 rulings10 viewsS. 126). Sie liegt hier vor (vgl. Bst. C.a)
1 rulings9 viewsS. 1272 f
1 rulings7 viewsS. 127; MEICHSSNER
1 rulings2 viewsS. 128 f.)
1 rulings10 viewsS. 128) wurde die Bestimmung in Art. 143 Abs. 3 E-ZPO (BBl 2006 7444) beibehalten
1 rulings11 viewsS. 128 Ziff. 1.4)
1 rulings10 viewsS. 129)
1 rulings10 viewsS. 129 ff.). Die FINMA kann diese nur bei einer schweren Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen anordnen. Die entsprechende Sanktion muss zudem im Einzelfall wiederum verhältnismässig sein. Beide Aspekte sind in der jeweiligen Verfügung zu begründen. Eine einmalige
1 rulings11 viewsS. 12 ff
1 rulings8 viewsS. 12 f.). Mit anderen Worten darf das Gebot der schonenden Ausübung (beziehungsweise der Duldung vernachlässigbarer Beeinträchtigungen) nicht zu einer inhaltlichen Verengung des Dienstbarkeitsrechts führen. Wer die Beseitigung von Bauten verlangt
1 rulings12 viewsS. 12 Ziff. 54 der Beschwerde 5C_3/2009). Entscheidend ist indessen die langfristige Kostenentwicklung. Dazu hat der Regierungsrat festgehalten
1 rulingsS. 130 ff.): Zwischen dem Vertrauen in das Verhalten einer staatlichen Behörde
1 rulings10 viewsS. 131 f.; EUGSTER
1 rulings9 viewsS. 131 ff.). Dabei prüft das Bundesgericht die Zuständigkeitsrüge in rechtlicher Hinsicht frei
1 rulings14 viewsS. 132)
1 rulings11 viewsS. 1322) sei festgehalten worden
1 rulings8 viewsS. 132 Rz. 427; ROLAND BÜHLER
1 rulings8 viewsS. 133 f.; ISABELLE HÄNER
1 rulings6 viewsS. 134 f.)
1 rulings8 viewsS. 134 ff.). Im Gesetzgebungsverfahren vertrat der Bundesrat die Ansicht
1 rulings9 viewsS. 134 f.; YANICK FELLEY
1 rulings6 viewsS. 135). Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen allgemeinen Ausführungen mit dem Hinweis auf die altrechtliche Rechtsprechung bei der Anordnung eines Werbeverbots mit allfällig künftiger Veröffentlichung im Wiederholungsfall (vgl. BGE 135 II 356 E. 5) verkannt. Art. 34 FINMAG sieht heute vor
1 rulings10 viewsS. 135). Das ist hier aufgrund der unterschiedlichen geregelten Sachverhalte nicht der Fall. Dass die Auffangeinrichtung in Art. 60 Abs. 1 BVG als Vorsorgeeinrichtung bezeichnet wird
1 rulings7 viewsS. 135 f.)
1 rulings6 viewsS. 135 ff
1 rulings9 viewsS. 136; WALTER
1 rulings9 viewsS. 1373; REETZ/HILBER
1 rulingsS. 138 f.)
1 rulings11 viewsS. 138 Rz. 319; CHRISTOPH HILLER
1 rulings5 viewsS. 139). Mit vorliegender Beschwerde kann daher gemäss Art. 95 lit. a
1 rulings7 viewsS. 139 N. 664)
1 rulings8 viewsS. 13 f. der Beschwerdeschrift). Die Rügen sind unbegründet
1 rulings9 viewsS. 13 ff
1 rulings10 viewsS. 13 ff. Ziff. 1
1 rulings12 viewsS. 13 ff. Ziff. 5a mit Hinweisen)
1 rulings7 viewsS. 13 f. Ziff. 29-30)
1 rulings10 viewsS. 13). Kantonale Landschaftsschutzgebiete seien von Freileitungen möglichst freizuhalten; wenn sich eine Durchquerung nicht vermeiden lasse
1 rulings13 viewsS. 1408 ff.; FRANCO LORANDI
1 rulings7 viewsS. 141)
1 rulings12 viewsS. 1411) - ein offensichtliches Missverhältnis gegeben
1 rulings10 viewsS. 141 ff
1 rulings11 viewsS. 141 ff.). Quartierpläne sollen die Nutzung im Hinblick auf besondere öffentliche Anliegen konkretisieren
1 rulings10 viewsS. 142; vgl. Urteil des EGMR Finogenov
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