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S. 12 f.). Mit anderen Worten darf das Gebot der schonenden Ausübung (beziehungsweise der Duldung vernachlässigbarer Beeinträchtigungen) nicht zu einer inhaltlichen Verengung des Dienstbarkeitsrechts führen. Wer die Beseitigung von Bauten verlangt

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Mar 4, 11

Sachenrecht

5A 652/2010/Second Civil Law Division/Property Law/Schwyz·DE·15 min·21
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