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GL
1 rulings13 viewsBundesrichterin Glanzmann als Einzelrichterin
1 rulings3 viewsGlarus Schwyz
1 rulings9 viewsGlaskultur Schreinerei Innenausbau
1 rulings9 viewsGlaswände ersetzt werden müssten. Die damit verbundene Erhöhung des Glasdachs um 32 cm sei von der Nachbarschaft aus zwar sichtbar
1 rulings8 viewsGlattal sowie Winterthur
1 rulings11 viewsGlauben abgeleitet werden könne. Sie hat dabei zutreffend darauf abgestellt
1 rulings12 viewsGlauben als Zusicherung einer bestimmten
1 rulings10 viewsGlauben an-gehalten. Jede Person hat zudem gemäss Art. 9 BV den grundrechtlichen Anspruch darauf
1 rulings9 viewsGlauben (Art. 52 ZPO)
1 rulings9 viewsGlauben (Art. 5 Abs. 3
1 rulings10 viewsGlauben (Art. 5 Abs. 3 BV; Art. 2 Abs. 3 KV/ZH)
1 rulingsGlauben (Art. 5 Abs. 3 BV) müssen
1 rulings10 viewsGlauben (Art. 9 BV) ab
1 rulings6 viewsGlauben (Art. 9 BV). Abgesehen davon
1 rulings10 viewsGlauben (Art. 9 BV). Darüber hinaus sei es rechtsungleich
1 rulings11 viewsGlauben (Art. 9 BV). Diese Zusage hat - soweit hier relevant - den Folgenden Wortlaut:
1 rulings9 viewsGlauben (Art. 9 BV i.V.m. Art. 5 Abs. 3 BV; vgl. E. 5 hiernach) sowie gegen das Legalitätsprinzip im Abgaberecht (Art. 127 Abs. 1 BV; vgl. E. 2 hiernach) näher begründet. Soweit es an einer genügenden Begründung fehlt
1 rulings6 viewsGlauben (Art. 9 BV). Sie nehmen insbesondere Anstoss daran
1 rulings9 viewsGlauben (Art. 9 BV) sowie die Ansprüche auf ein gerechtes Verfahren
1 rulings14 viewsGlauben (Art. 9 BV) sowie ihres Anspruchs auf ein gerechtes Verfahren
1 rulings12 viewsGlauben (Art. 9 BV) verstossen
1 rulings7 viewsGlauben auch den Gesetzgeber bindet (BGE 128 II 112 E. 10b/aa S. 126 mit Hinweisen)
1 rulingsGlauben auch müssen. Es hätte ihm nicht entgegengehalten werden können
1 rulings8 viewsGlauben auf ein entsprechendes Auftragsvolumen als Leistung der Beschwerdegegnerin im Rahmen der Restrukturierungsvereinbarung vertrauen dürfen
1 rulings8 viewsGlauben. Aus diesem Prinzip ergebe sich
1 rulings13 viewsGlauben auszulegen
1 rulings10 viewsGlauben basiere auf einer offensichtlich falschen Sachverhaltsfeststellung
1 rulings9 viewsGlauben behandelt zu werden
1 rulings10 viewsGlauben behandelt zu werden. Die Grundrechte müssen nach Art. 35 BV in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen. Berechtigtes Vertrauen in behördliche Zusicherungen oder sonstiges
1 rulings8 viewsGlauben bei Rechtssetzungsakten gerügt. Die Beschwerdeführer verkennen dabei
1 rulings10 viewsGlauben beruhende - Hinweispflicht auch gegenüber anwaltlich vertretenen Parteien gilt (HOFMANN/LÜSCHER
1 rulingsGlauben bindet auch den Gesetzgeber (BGE 128 II 112 E. 10.b/aa S. 126; 102 Ia 331 E. 3c S. 336). Daraus ergibt sich das Verbot der Rückwirkung (BGE 130 I 26 E. 8.1 S. 60; 122 V 405 E. 3b/aa S. 408; je mit Hinweisen); jedermann soll darauf vertrauen können
1 rulingsGlauben. Darauf kann verwiesen werden (vgl. Art. 109 Abs. 3 BGG)
1 rulings7 viewsGlauben davon auszugehen
1 rulings11 viewsGlauben. Die Notwendigkeit
1 rulings10 viewsGlauben die Zustellung eines behördlichen Aktes im konkreten Einzelfall mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwarten musste. Trifft dies zu
1 rulings9 viewsGlauben (E. 5)
1 rulings10 viewsGlauben. Entgegen ihrer Behauptung musste sich die Beschwerdeführerin 1 zudem sehr wohl bewusst sein
1 rulings9 viewsGlauben ergeben: Da die swissgrid ag nicht hoheitlich handle
1 rulings13 viewsGlauben ergebenden Verhaltenspflichten sind nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BGE 130 III 345 E. 2.2 S. 350 f.; 120 II 331 E. 5a S. 337)
1 rulings4 viewsGlauben erhoben wurde
1 rulings7 viewsGlauben erkennen
1 rulings9 viewsGlauben fällt damit von vornherein ausser Betracht
1 rulings12 viewsGlauben fliessenden Vertrauensschutz (Art. 9 BV). In diesem Zusammenhang machen sie geltend
1 rulings16 viewsGlauben geboten hätte
1 rulings9 viewsGlauben) gebunden
1 rulings7 viewsGlauben gehandelt (vgl. Art. 5 Abs. 3 BV)
1 rulings6 viewsGlauben geltend (Art. 9 BV). Sie berufen sich zwar nicht auf eine ausdrückliche Zusicherung von Seiten der Gemeinde
1 rulings9 viewsGlauben geltend. Gemäss bundesgerichtlicher Praxis können sich die Gemeinden für die Anfechtung des beanstandeten neuen Finanzausgleichsgesetzes auf die allgemeine Legitimationsklausel von Art. 89 Abs. 1 BGG stützen. Obschon diese Regelung auf die Beschwerdeführung durch Private zugeschnitten ist
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