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Gemäss den obenstehenden Erwägungen erweist sich die Beschwerde als unbegründet
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Gemäss der aargauischen Praxis zu § 33 lit. a StG/AG umfasst der Schenkungsbegriff
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Gemäss der Bestimmung von Art. 973 Abs. 1 ZGB
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Gemäss der bundesgerichtlichen Praxis zur Errichtung von Mobilfunkanlagen ist zur Bestimmung der Beschwerdelegitimation der Radius massgebend
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Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist es grundsätzlich zulässig
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Gemäss der vorstehenden Erwägung ist die Beschwerde abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren kosten-
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Gemäss konstanter Rechtsprechung sei eine Verkabelung einer Freileitung von 50 kV
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Gemäss Testament soll das Heimwesen nach dem Tod beider Eltern an den Sohn D.________ gehen. Beide kantonalen Gerichte haben diese letztwillige Anordnung als Teilungsvorschrift ausgelegt (E. 2a S. 15 f. des angefochtenen Urteils). Das Kantonsgericht hat das Heimwesen deshalb den Beklagten als den Erben des nach seinen Eltern
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Gemeindeabstimmung vom 28. März 2010 über die Fusion der Einwohnergemeinden Lyss
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Gemeinde Altendorf
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Gemeindeaufsicht
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Gemeinde aufzuheben. Diese sind durch den Entscheid des Verwaltungsgerichts ersetzt worden (Devolutiveffekt)
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Gemeinde Bever
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Gemeinde Bregaglia
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Gemeinde Derendingen
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Gemeinde Düdingen
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Gemeindeebene stärken
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Gemeinde ein. Daraufhin schloss es den Schriftenwechsel mit Verfügung vom 1. März 2011 erneut. Eine Heilung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist bei diesem Vorgehen nicht erfolgt (vgl. auch BGE 137 I 195 E. 2.6 S. 198 f.)
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Gemeinde Erlenbach
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Gemeinde Flühli
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Gemeindehaus 57B
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Gemeinde Hüttikon
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Gemeinde Kirchlindach
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Gemeinde Küsnacht ZH
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Gemeinde Malans
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Gemeinde Merenschwand
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Gemeinde Merenschwand; Teiländerung Schulareal
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Gemeinden
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Gemeinden beeinflusst. Auch sei zu beachten
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Gemeinden beim Erlass von Bau-
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Gemeinden bleibe nach Art. 335 Abs. 1 StGB die Gesetzgebung über das Übertretungsstrafrecht vorbehalten. Dem stehe Art. 292 StGB nicht entgegen. Die Tatbestandsumschreibung im Ortspolizeireglement sei hinreichend klar umschrieben
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Gemeinden dafür
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Gemeinden die für ihre raumwirksamen Aufgaben nötigen Planungen
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Gemeinden die für ihre raumwirksamen Aufgaben nötigen Planungen erarbeiten
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Gemeinden die Kompetenz einzuräumen
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Gemeinden eine Vielzahl von Luftreinhalte-Massnahmen getroffen
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Gemeinden eingreife
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Gemeinden hätte zudem nur insofern eine kompensatorische Funktion
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Gemeinden im Süden des Flughafens
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Gemeinden sowie über die direkte Bundessteuer (BBl 1983 III 1
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Gemeinden stets für den Schutz dieses wertvollen
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Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz
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Gemeinden (StHG
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Gemeinden [StHG; SR 642.14])
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Gemeinden [StHG; SR 642.14]; Art. 42 Abs. 1 StG/GR). Dem Grundbucheintrag kommt konstitutive Bedeutung zu (Art. 656 Abs. 1
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Gemeinden [StHG; SR 642.14]). Die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Sache ist
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Gemeinden [StHG; SR 642.14]). Die Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten legitimiert. Auf das frist-
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Gemeinden (StHG; SR 642.14). Die Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten legitimiert; die unrichtige Bezeichnung des Rechtsmittels schadet nicht
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Gemeinden (StHG; SR 642.14) - für die Veranlagung eine relative Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 148 Abs. 1 lit. a StG/BS). Das Appellationsgericht hat offen gelassen
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Gemeinden [StHG; SR 642.14]) überein
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