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Gemäss den obenstehenden Erwägungen erweist sich die Beschwerde als unbegründet
1 rulings9 viewsGemäss der aargauischen Praxis zu § 33 lit. a StG/AG umfasst der Schenkungsbegriff
1 rulingsGemäss der Bestimmung von Art. 973 Abs. 1 ZGB
1 rulings10 viewsGemäss der bundesgerichtlichen Praxis zur Errichtung von Mobilfunkanlagen ist zur Bestimmung der Beschwerdelegitimation der Radius massgebend
1 rulings13 viewsGemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist es grundsätzlich zulässig
1 rulings8 viewsGemäss der vorstehenden Erwägung ist die Beschwerde abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren kosten-
1 rulings11 viewsGemäss konstanter Rechtsprechung sei eine Verkabelung einer Freileitung von 50 kV
1 rulings10 viewsGemäss Testament soll das Heimwesen nach dem Tod beider Eltern an den Sohn D.________ gehen. Beide kantonalen Gerichte haben diese letztwillige Anordnung als Teilungsvorschrift ausgelegt (E. 2a S. 15 f. des angefochtenen Urteils). Das Kantonsgericht hat das Heimwesen deshalb den Beklagten als den Erben des nach seinen Eltern
1 rulings13 viewsGemeindeabstimmung vom 28. März 2010 über die Fusion der Einwohnergemeinden Lyss
1 rulings11 viewsGemeinde Altendorf
1 rulings11 viewsGemeindeaufsicht
1 rulings11 viewsGemeinde aufzuheben. Diese sind durch den Entscheid des Verwaltungsgerichts ersetzt worden (Devolutiveffekt)
1 rulings11 viewsGemeinde Bever
1 rulings12 viewsGemeinde Bregaglia
1 rulings10 viewsGemeinde Derendingen
1 rulings11 viewsGemeinde Düdingen
1 rulings7 viewsGemeindeebene stärken
1 rulings12 viewsGemeinde ein. Daraufhin schloss es den Schriftenwechsel mit Verfügung vom 1. März 2011 erneut. Eine Heilung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist bei diesem Vorgehen nicht erfolgt (vgl. auch BGE 137 I 195 E. 2.6 S. 198 f.)
1 rulings9 viewsGemeinde Erlenbach
1 rulings9 viewsGemeinde Flühli
1 rulings10 viewsGemeindehaus 57B
1 rulings13 viewsGemeinde Hüttikon
1 rulings13 viewsGemeinde Kirchlindach
1 rulings12 viewsGemeinde Küsnacht ZH
1 rulings9 viewsGemeinde Malans
1 rulings9 viewsGemeinde Merenschwand
1 rulings9 viewsGemeinde Merenschwand; Teiländerung Schulareal
1 rulings8 viewsGemeinden
1 rulings12 viewsGemeinden beeinflusst. Auch sei zu beachten
1 rulings13 viewsGemeinden beim Erlass von Bau-
1 rulings11 viewsGemeinden bleibe nach Art. 335 Abs. 1 StGB die Gesetzgebung über das Übertretungsstrafrecht vorbehalten. Dem stehe Art. 292 StGB nicht entgegen. Die Tatbestandsumschreibung im Ortspolizeireglement sei hinreichend klar umschrieben
1 rulings11 viewsGemeinden dafür
1 rulings10 viewsGemeinden die für ihre raumwirksamen Aufgaben nötigen Planungen
1 rulings9 viewsGemeinden die für ihre raumwirksamen Aufgaben nötigen Planungen erarbeiten
1 rulings13 viewsGemeinden die Kompetenz einzuräumen
1 rulings9 viewsGemeinden eine Vielzahl von Luftreinhalte-Massnahmen getroffen
1 rulings10 viewsGemeinden eingreife
1 rulings11 viewsGemeinden hätte zudem nur insofern eine kompensatorische Funktion
1 rulings11 viewsGemeinden im Süden des Flughafens
1 rulings11 viewsGemeinden sowie über die direkte Bundessteuer (BBl 1983 III 1
1 rulings15 viewsGemeinden stets für den Schutz dieses wertvollen
1 rulings11 viewsGemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz
1 rulings8 viewsGemeinden (StHG
1 rulings11 viewsGemeinden [StHG; SR 642.14])
1 rulings7 viewsGemeinden [StHG; SR 642.14]; Art. 42 Abs. 1 StG/GR). Dem Grundbucheintrag kommt konstitutive Bedeutung zu (Art. 656 Abs. 1
1 rulingsGemeinden [StHG; SR 642.14]). Die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Sache ist
1 rulings7 viewsGemeinden [StHG; SR 642.14]). Die Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten legitimiert. Auf das frist-
1 rulings7 viewsGemeinden (StHG; SR 642.14). Die Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten legitimiert; die unrichtige Bezeichnung des Rechtsmittels schadet nicht
1 rulings9 viewsGemeinden (StHG; SR 642.14) - für die Veranlagung eine relative Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 148 Abs. 1 lit. a StG/BS). Das Appellationsgericht hat offen gelassen
1 rulingsGemeinden [StHG; SR 642.14]) überein
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