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Gemeinden (StHG; SR 642.14) zulässig. Die Beschwerdeführer sind zur Beschwerde legitimiert (Art. 89 Abs. 1 BGG)
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Gemeinden vom 14. Dezember 1990 [SR 642.14]). Die Beschwerdeführer sind zur Beschwerde legitimiert (Art. 89 Abs. 1 BGG)
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Gemeinde Obergoms
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Gemeinde Ostermundigen. Mit Leitverfügung vom 10. September 2004 ordnete die Gemeindeverwaltung die amtliche Publikation des Bauvorhabens an
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Gemeindeplatz 1
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Gemeinde Pontresina
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Gemeindepräsident
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Gemeindepräsidenten
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Gemeindepräsidenten (VSGP)
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Gemeindepräsidenten (VSGP) ist ein Verein. Sie wird in der Beschwerde als Gemeindeverband
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Gemeinderat
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Gemeinderat A.________
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Gemeinderat Adligenswil
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Gemeinderat Aeugst am Albis
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Gemeinderat C.________
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Gemeinderat der Stadt Zürich
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Gemeinderat Ebikon
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Gemeinderat Egg
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Gemeinderat Eschenbach
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Gemeinderat Freienbach
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Gemeinderat Hochdorf
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Gemeinderat Hochfelden
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Gemeinderat Hornussen
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Gemeinderat Meggen
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Gemeinderat Morschach
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Gemeinderat Muhen
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Gemeinderat Neuenkirch
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Gemeinderat Rudolfstetten-Friedlisberg
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Gemeinderat Schenkon
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Gemeinderat Schwyz
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Gemeinderat Stäfa
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Gemeinderat Stansstad
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Gemeinderat unterschrieben die Vereinbarung. Y.________
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Gemeinderat Untersiggenthal
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Gemeinderat Urdorf
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Gemeinderat Volketswil
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Gemeinderat Walchwil
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Gemeinderat Widen
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Gemeinderat Wikon
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Gemeinderat Wohlen
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Gemeinderat Wollerau
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Gemeinde Risch
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Gemeinde Sarmenstorf
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Gemeindesteuer 1999 zu einer separaten Jahressteuer mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 702'992.--. Darin enthalten war (unter anderem) die Auflösung der genannten Rückstellungen im Betrag von Fr. 1'371'065.-- (abzüglich Besitzesdauerabzug von Fr. 685'533.--). Einsprache
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Gemeindesteuer 2004
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Gemeindesteuer 2008 lautete auf ein steuerbares Einkommen von Fr. 68'600.--. Einsprache
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Gemeindesteuer (2C_21/2008) wird teilweise gutgeheissen
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Gemeindesteuer (2C_878/2012) wird abgewiesen
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Gemeindesteuer auf ein steuerbares Einkommen von Fr. 308'900.--; abzugsfähige Liegenschaftsunterhaltskosten anerkannte sie nicht
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Gemeindesteuer auf ein steuerbares Einkommen von Fr. 533'300.-- bei einem steuerbaren Vermögen von Fr. 5'823'000.--
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