Richter
26,476 richter
Gemäss den obenstehenden Erwägungen erweist sich die Beschwerde als unbegründet
1 Entscheide9 AufrufeGemäss der aargauischen Praxis zu § 33 lit. a StG/AG umfasst der Schenkungsbegriff
1 EntscheideGemäss der Bestimmung von Art. 973 Abs. 1 ZGB
1 Entscheide10 AufrufeGemäss der bundesgerichtlichen Praxis zur Errichtung von Mobilfunkanlagen ist zur Bestimmung der Beschwerdelegitimation der Radius massgebend
1 Entscheide13 AufrufeGemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist es grundsätzlich zulässig
1 Entscheide8 AufrufeGemäss der vorstehenden Erwägung ist die Beschwerde abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren kosten-
1 Entscheide11 AufrufeGemäss konstanter Rechtsprechung sei eine Verkabelung einer Freileitung von 50 kV
1 Entscheide10 AufrufeGemäss Testament soll das Heimwesen nach dem Tod beider Eltern an den Sohn D.________ gehen. Beide kantonalen Gerichte haben diese letztwillige Anordnung als Teilungsvorschrift ausgelegt (E. 2a S. 15 f. des angefochtenen Urteils). Das Kantonsgericht hat das Heimwesen deshalb den Beklagten als den Erben des nach seinen Eltern
1 Entscheide13 AufrufeGemeindeabstimmung vom 28. März 2010 über die Fusion der Einwohnergemeinden Lyss
1 Entscheide11 AufrufeGemeinde Altendorf
1 Entscheide11 AufrufeGemeindeaufsicht
1 Entscheide11 AufrufeGemeinde aufzuheben. Diese sind durch den Entscheid des Verwaltungsgerichts ersetzt worden (Devolutiveffekt)
1 Entscheide11 AufrufeGemeinde Bever
1 Entscheide12 AufrufeGemeinde Bregaglia
1 Entscheide10 AufrufeGemeinde Derendingen
1 Entscheide11 AufrufeGemeinde Düdingen
1 Entscheide7 AufrufeGemeindeebene stärken
1 Entscheide12 AufrufeGemeinde ein. Daraufhin schloss es den Schriftenwechsel mit Verfügung vom 1. März 2011 erneut. Eine Heilung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist bei diesem Vorgehen nicht erfolgt (vgl. auch BGE 137 I 195 E. 2.6 S. 198 f.)
1 Entscheide9 AufrufeGemeinde Erlenbach
1 Entscheide9 AufrufeGemeinde Flühli
1 Entscheide10 AufrufeGemeindehaus 57B
1 Entscheide13 AufrufeGemeinde Hüttikon
1 Entscheide13 AufrufeGemeinde Kirchlindach
1 Entscheide12 AufrufeGemeinde Küsnacht ZH
1 Entscheide9 AufrufeGemeinde Malans
1 Entscheide9 AufrufeGemeinde Merenschwand
1 Entscheide9 AufrufeGemeinde Merenschwand; Teiländerung Schulareal
1 Entscheide8 AufrufeGemeinden
1 Entscheide12 AufrufeGemeinden beeinflusst. Auch sei zu beachten
1 Entscheide13 AufrufeGemeinden beim Erlass von Bau-
1 Entscheide11 AufrufeGemeinden bleibe nach Art. 335 Abs. 1 StGB die Gesetzgebung über das Übertretungsstrafrecht vorbehalten. Dem stehe Art. 292 StGB nicht entgegen. Die Tatbestandsumschreibung im Ortspolizeireglement sei hinreichend klar umschrieben
1 Entscheide11 AufrufeGemeinden dafür
1 Entscheide10 AufrufeGemeinden die für ihre raumwirksamen Aufgaben nötigen Planungen
1 Entscheide9 AufrufeGemeinden die für ihre raumwirksamen Aufgaben nötigen Planungen erarbeiten
1 Entscheide13 AufrufeGemeinden die Kompetenz einzuräumen
1 Entscheide9 AufrufeGemeinden eine Vielzahl von Luftreinhalte-Massnahmen getroffen
1 Entscheide10 AufrufeGemeinden eingreife
1 Entscheide11 AufrufeGemeinden hätte zudem nur insofern eine kompensatorische Funktion
1 Entscheide11 AufrufeGemeinden im Süden des Flughafens
1 Entscheide11 AufrufeGemeinden sowie über die direkte Bundessteuer (BBl 1983 III 1
1 Entscheide15 AufrufeGemeinden stets für den Schutz dieses wertvollen
1 Entscheide11 AufrufeGemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz
1 Entscheide8 AufrufeGemeinden (StHG
1 Entscheide11 AufrufeGemeinden [StHG; SR 642.14])
1 Entscheide7 AufrufeGemeinden [StHG; SR 642.14]; Art. 42 Abs. 1 StG/GR). Dem Grundbucheintrag kommt konstitutive Bedeutung zu (Art. 656 Abs. 1
1 EntscheideGemeinden [StHG; SR 642.14]). Die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Sache ist
1 Entscheide7 AufrufeGemeinden [StHG; SR 642.14]). Die Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten legitimiert. Auf das frist-
1 Entscheide7 AufrufeGemeinden (StHG; SR 642.14). Die Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten legitimiert; die unrichtige Bezeichnung des Rechtsmittels schadet nicht
1 Entscheide9 AufrufeGemeinden (StHG; SR 642.14) - für die Veranlagung eine relative Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 148 Abs. 1 lit. a StG/BS). Das Appellationsgericht hat offen gelassen
1 EntscheideGemeinden [StHG; SR 642.14]) überein
1 Entscheide6 Aufrufe