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Bei diesem Verfahrensausgang sind die bundesgerichtlichen Kosten den privaten Beschwerdegegnern zu gleichen Teilen
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Bei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zu auferlegen (Art. 66 Abs. 1
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Bei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung aufzuerlegen (Art. 65
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Bei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten sämtlichen Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
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Bei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG)
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Bei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern eine angemessene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 2 BGG)
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Bei diesem Verfahrensausgang sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1
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Bei diesem Verfahrensausgang tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdegegner ist für seine Stellungnahme zur beantragten aufschiebenden Wirkung nicht zu entschädigen
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Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführerinnen
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Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer (in solidarischer Haftbarkeit) für das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren kosten-
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Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
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Bei diesem Verfahrensausgang werden die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt (Art. 65 f. BGG). Eine Parteientschädigung ist nicht auszurichten (Art. 68 BGG)
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Bei diesem Verfahrensausgang werden die Kläger je für ihre Verfahren kostenpflichtig
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Bei diesem Verfahren werden die unterliegenden Beschwerdeführer unter solidarischer Haftung kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
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Bei dieser Prüfung ist der Regierungsrat von der Unterscheidung zwischen formeller
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Bei dieser Sachlage braucht auf die weitern Rügen der Verletzung der Eigentumsgarantie
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Bei dieser Sachlage ist die einstweilige Schlussfolgerung der Vorinstanz
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Bei dieser Sachlage kann von einer Verletzung der von den Beschwerdeführern angerufenen Gesetzes-
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Bei einer Arztkonsultation im April 2003 wurden bei A.A.________ (Kläger
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Bei einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Umstände liegt damit der Verdacht nahe
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Bei einer sofortigen Inkraftsetzung des teilrevidierten Stadtratsreglements würden folglich alle fünf amtierenden Stadträte in schwerwiegender Weise getroffen. Insgesamt liegen die prozentualen Einbussen deutlich höher als in dem von den Beschwerdeführern angeführten Bundesgerichtsentscheid 2P.276/1995 vom 3. April 1996
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Bei einer zeitlich befristeten Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks nimmt das Bundesgericht nur dann eine enteignungsgleiche Wirkung an
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Bei Entsiegelungsersuchen ist darüber zu entscheiden
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Bei Fassaden von mehr als 20 m Länge erhöht sich der Abstand zur gegenüberliegenden Grenze um einen Viertel der Mehrlänge bis auf höchstens 10 m. Bei Bauten mit drei
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Beigabe eines unentgeltlichen Rechtsanwalts gab es statt
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Bei gesamthafter Betrachtung kann nicht von einer besonderen Betroffenheit der Beschwerdeführer gesprochen werden. Die Verneinung ihrer Beschwerdelegitimation durch die kantonalen Instanzen verletzt daher kein Bundesrecht
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Bei gesamtheitlicher Betrachtung steht freilich heute ausser Zweifel
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Beihilfe zum Selbstmord [Art. 115 StGB]
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Beihilfe zum Suizid bei psychisch Kranken
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Beihilfe zur illegalen Einfuhr von Uhren
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Bei keiner der 376 kontrollierten Sendeanlagen wurde eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt
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Beilage 18/53 der Beschwerdeführer) stellte das Obergericht fest
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Beilage-Nr. 3 zur Stellungnahme
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Beilagen zu act. 15)
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Beim 6-Sterne-Suitenhotel wird erst aufgrund der konkreten Überbauungspläne feststehen
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Beim angefochtenen Beschluss vom 27. Juli 2012 handelt es sich damit weder um einen Endentscheid (Art. 90 BGG) noch um einen Teilentscheid (Art. 91 BGG)
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Beim angefochtenen Entscheid handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
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Beim angefochtenen Entscheid handelt es sich um eine prozessleitende Zwischenverfügung im Entsiegelungsverfahren
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Beim angefochtenen Steuerurteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
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Beim angefochtenen Urteil
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Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen Entscheid in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 82 BGG
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Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Beschluss des Stadtrats betrifft einen kantonalen Sondernutzungsplan
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Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Einstellungsbeschluss des Gemeinderats betrifft ein kommunales Sondernutzungsplanverfahren
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Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage
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Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über eine Mobilfunkantennenanlage
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Beim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde einer politischen Partei sowie weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
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Beim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
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Beim der Beschwerdeführerin vorgeworfenen (...) handelt es sich um ein gemeinrechtliches Delikt. Es bestehen keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür
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Beim Entscheid über das Ausweisungsbegehren handelt es sich ungeachtet des Umstandes
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Beim Grundstück Kat.-Nr. 10109 (Pkt. 8b) ist die in Disp.-Ziff. I/3 beschriebene Kontrollmessung ebenfalls vorzunehmen."
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