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Bei diesem Verfahrensausgang sind die bundesgerichtlichen Kosten den privaten Beschwerdegegnern zu gleichen Teilen
1 rulings13 viewsBei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zu auferlegen (Art. 66 Abs. 1
1 rulings9 viewsBei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung aufzuerlegen (Art. 65
1 rulings7 viewsBei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten sämtlichen Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
1 rulings9 viewsBei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG)
1 rulings7 viewsBei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern eine angemessene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 rulings7 viewsBei diesem Verfahrensausgang sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1
1 rulings9 viewsBei diesem Verfahrensausgang tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdegegner ist für seine Stellungnahme zur beantragten aufschiebenden Wirkung nicht zu entschädigen
1 rulings10 viewsBei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführerinnen
1 rulings9 viewsBei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer (in solidarischer Haftbarkeit) für das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren kosten-
1 rulings11 viewsBei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 rulings7 viewsBei diesem Verfahrensausgang werden die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt (Art. 65 f. BGG). Eine Parteientschädigung ist nicht auszurichten (Art. 68 BGG)
1 rulings7 viewsBei diesem Verfahrensausgang werden die Kläger je für ihre Verfahren kostenpflichtig
1 rulings9 viewsBei diesem Verfahren werden die unterliegenden Beschwerdeführer unter solidarischer Haftung kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 rulings6 viewsBei dieser Prüfung ist der Regierungsrat von der Unterscheidung zwischen formeller
1 rulings10 viewsBei dieser Sachlage braucht auf die weitern Rügen der Verletzung der Eigentumsgarantie
1 rulings8 viewsBei dieser Sachlage ist die einstweilige Schlussfolgerung der Vorinstanz
1 rulings10 viewsBei dieser Sachlage kann von einer Verletzung der von den Beschwerdeführern angerufenen Gesetzes-
1 rulings12 viewsBei einer Arztkonsultation im April 2003 wurden bei A.A.________ (Kläger
1 rulings9 viewsBei einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Umstände liegt damit der Verdacht nahe
1 rulings12 viewsBei einer sofortigen Inkraftsetzung des teilrevidierten Stadtratsreglements würden folglich alle fünf amtierenden Stadträte in schwerwiegender Weise getroffen. Insgesamt liegen die prozentualen Einbussen deutlich höher als in dem von den Beschwerdeführern angeführten Bundesgerichtsentscheid 2P.276/1995 vom 3. April 1996
1 rulings14 viewsBei einer zeitlich befristeten Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks nimmt das Bundesgericht nur dann eine enteignungsgleiche Wirkung an
1 rulings11 viewsBei Entsiegelungsersuchen ist darüber zu entscheiden
1 rulings8 viewsBei Fassaden von mehr als 20 m Länge erhöht sich der Abstand zur gegenüberliegenden Grenze um einen Viertel der Mehrlänge bis auf höchstens 10 m. Bei Bauten mit drei
1 rulings12 viewsBeigabe eines unentgeltlichen Rechtsanwalts gab es statt
1 rulings11 viewsBei gesamthafter Betrachtung kann nicht von einer besonderen Betroffenheit der Beschwerdeführer gesprochen werden. Die Verneinung ihrer Beschwerdelegitimation durch die kantonalen Instanzen verletzt daher kein Bundesrecht
1 rulings9 viewsBei gesamtheitlicher Betrachtung steht freilich heute ausser Zweifel
1 rulings9 viewsBeihilfe zum Selbstmord [Art. 115 StGB]
1 rulings6 viewsBeihilfe zum Suizid bei psychisch Kranken
1 rulings8 viewsBeihilfe zur illegalen Einfuhr von Uhren
1 rulings9 viewsBei keiner der 376 kontrollierten Sendeanlagen wurde eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt
1 rulings10 viewsBeilage 18/53 der Beschwerdeführer) stellte das Obergericht fest
1 rulingsBeilage-Nr. 3 zur Stellungnahme
1 rulings7 viewsBeilagen zu act. 15)
1 rulings12 viewsBeim 6-Sterne-Suitenhotel wird erst aufgrund der konkreten Überbauungspläne feststehen
1 rulings8 viewsBeim angefochtenen Beschluss vom 27. Juli 2012 handelt es sich damit weder um einen Endentscheid (Art. 90 BGG) noch um einen Teilentscheid (Art. 91 BGG)
1 rulings10 viewsBeim angefochtenen Entscheid handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
1 rulings7 viewsBeim angefochtenen Entscheid handelt es sich um eine prozessleitende Zwischenverfügung im Entsiegelungsverfahren
1 rulings9 viewsBeim angefochtenen Steuerurteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
1 rulings11 viewsBeim angefochtenen Urteil
1 rulings11 viewsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen Entscheid in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 82 BGG
1 rulings10 viewsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Beschluss des Stadtrats betrifft einen kantonalen Sondernutzungsplan
1 rulings6 viewsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Einstellungsbeschluss des Gemeinderats betrifft ein kommunales Sondernutzungsplanverfahren
1 rulings9 viewsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage
1 rulings9 viewsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über eine Mobilfunkantennenanlage
1 rulings9 viewsBeim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde einer politischen Partei sowie weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
1 rulings13 viewsBeim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
1 rulings12 viewsBeim der Beschwerdeführerin vorgeworfenen (...) handelt es sich um ein gemeinrechtliches Delikt. Es bestehen keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür
1 rulings10 viewsBeim Entscheid über das Ausweisungsbegehren handelt es sich ungeachtet des Umstandes
1 rulings7 viewsBeim Grundstück Kat.-Nr. 10109 (Pkt. 8b) ist die in Disp.-Ziff. I/3 beschriebene Kontrollmessung ebenfalls vorzunehmen."
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