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Bei diesem Verfahrensausgang sind die bundesgerichtlichen Kosten den privaten Beschwerdegegnern zu gleichen Teilen
1 sentenze13 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zu auferlegen (Art. 66 Abs. 1
1 sentenze9 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung aufzuerlegen (Art. 65
1 sentenze7 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten sämtlichen Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
1 sentenze9 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG)
1 sentenze7 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern eine angemessene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 sentenze7 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1
1 sentenze9 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdegegner ist für seine Stellungnahme zur beantragten aufschiebenden Wirkung nicht zu entschädigen
1 sentenze10 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführerinnen
1 sentenze9 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer (in solidarischer Haftbarkeit) für das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren kosten-
1 sentenze11 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 sentenze7 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang werden die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt (Art. 65 f. BGG). Eine Parteientschädigung ist nicht auszurichten (Art. 68 BGG)
1 sentenze7 visualizzazioniBei diesem Verfahrensausgang werden die Kläger je für ihre Verfahren kostenpflichtig
1 sentenze9 visualizzazioniBei diesem Verfahren werden die unterliegenden Beschwerdeführer unter solidarischer Haftung kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 sentenze6 visualizzazioniBei dieser Prüfung ist der Regierungsrat von der Unterscheidung zwischen formeller
1 sentenze10 visualizzazioniBei dieser Sachlage braucht auf die weitern Rügen der Verletzung der Eigentumsgarantie
1 sentenze8 visualizzazioniBei dieser Sachlage ist die einstweilige Schlussfolgerung der Vorinstanz
1 sentenze10 visualizzazioniBei dieser Sachlage kann von einer Verletzung der von den Beschwerdeführern angerufenen Gesetzes-
1 sentenze12 visualizzazioniBei einer Arztkonsultation im April 2003 wurden bei A.A.________ (Kläger
1 sentenze9 visualizzazioniBei einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Umstände liegt damit der Verdacht nahe
1 sentenze12 visualizzazioniBei einer sofortigen Inkraftsetzung des teilrevidierten Stadtratsreglements würden folglich alle fünf amtierenden Stadträte in schwerwiegender Weise getroffen. Insgesamt liegen die prozentualen Einbussen deutlich höher als in dem von den Beschwerdeführern angeführten Bundesgerichtsentscheid 2P.276/1995 vom 3. April 1996
1 sentenze14 visualizzazioniBei einer zeitlich befristeten Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks nimmt das Bundesgericht nur dann eine enteignungsgleiche Wirkung an
1 sentenze11 visualizzazioniBei Entsiegelungsersuchen ist darüber zu entscheiden
1 sentenze8 visualizzazioniBei Fassaden von mehr als 20 m Länge erhöht sich der Abstand zur gegenüberliegenden Grenze um einen Viertel der Mehrlänge bis auf höchstens 10 m. Bei Bauten mit drei
1 sentenze12 visualizzazioniBeigabe eines unentgeltlichen Rechtsanwalts gab es statt
1 sentenze11 visualizzazioniBei gesamthafter Betrachtung kann nicht von einer besonderen Betroffenheit der Beschwerdeführer gesprochen werden. Die Verneinung ihrer Beschwerdelegitimation durch die kantonalen Instanzen verletzt daher kein Bundesrecht
1 sentenze9 visualizzazioniBei gesamtheitlicher Betrachtung steht freilich heute ausser Zweifel
1 sentenze9 visualizzazioniBeihilfe zum Selbstmord [Art. 115 StGB]
1 sentenze6 visualizzazioniBeihilfe zum Suizid bei psychisch Kranken
1 sentenze8 visualizzazioniBeihilfe zur illegalen Einfuhr von Uhren
1 sentenze9 visualizzazioniBei keiner der 376 kontrollierten Sendeanlagen wurde eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt
1 sentenze10 visualizzazioniBeilage 18/53 der Beschwerdeführer) stellte das Obergericht fest
1 sentenzeBeilage-Nr. 3 zur Stellungnahme
1 sentenze7 visualizzazioniBeilagen zu act. 15)
1 sentenze12 visualizzazioniBeim 6-Sterne-Suitenhotel wird erst aufgrund der konkreten Überbauungspläne feststehen
1 sentenze8 visualizzazioniBeim angefochtenen Beschluss vom 27. Juli 2012 handelt es sich damit weder um einen Endentscheid (Art. 90 BGG) noch um einen Teilentscheid (Art. 91 BGG)
1 sentenze10 visualizzazioniBeim angefochtenen Entscheid handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
1 sentenze7 visualizzazioniBeim angefochtenen Entscheid handelt es sich um eine prozessleitende Zwischenverfügung im Entsiegelungsverfahren
1 sentenze9 visualizzazioniBeim angefochtenen Steuerurteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
1 sentenze11 visualizzazioniBeim angefochtenen Urteil
1 sentenze11 visualizzazioniBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen Entscheid in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 82 BGG
1 sentenze10 visualizzazioniBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Beschluss des Stadtrats betrifft einen kantonalen Sondernutzungsplan
1 sentenze6 visualizzazioniBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Einstellungsbeschluss des Gemeinderats betrifft ein kommunales Sondernutzungsplanverfahren
1 sentenze9 visualizzazioniBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage
1 sentenze9 visualizzazioniBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über eine Mobilfunkantennenanlage
1 sentenze9 visualizzazioniBeim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde einer politischen Partei sowie weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
1 sentenze13 visualizzazioniBeim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
1 sentenze12 visualizzazioniBeim der Beschwerdeführerin vorgeworfenen (...) handelt es sich um ein gemeinrechtliches Delikt. Es bestehen keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür
1 sentenze10 visualizzazioniBeim Entscheid über das Ausweisungsbegehren handelt es sich ungeachtet des Umstandes
1 sentenze7 visualizzazioniBeim Grundstück Kat.-Nr. 10109 (Pkt. 8b) ist die in Disp.-Ziff. I/3 beschriebene Kontrollmessung ebenfalls vorzunehmen."
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