Juges
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Bei diesem Verfahrensausgang sind die bundesgerichtlichen Kosten den privaten Beschwerdegegnern zu gleichen Teilen
1 arrêts13 consultationsBei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zu auferlegen (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts9 consultationsBei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung aufzuerlegen (Art. 65
1 arrêts7 consultationsBei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten sämtlichen Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts9 consultationsBei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG)
1 arrêts7 consultationsBei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern eine angemessene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 arrêts7 consultationsBei diesem Verfahrensausgang sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts9 consultationsBei diesem Verfahrensausgang tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdegegner ist für seine Stellungnahme zur beantragten aufschiebenden Wirkung nicht zu entschädigen
1 arrêts10 consultationsBei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführerinnen
1 arrêts9 consultationsBei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer (in solidarischer Haftbarkeit) für das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren kosten-
1 arrêts11 consultationsBei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts7 consultationsBei diesem Verfahrensausgang werden die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt (Art. 65 f. BGG). Eine Parteientschädigung ist nicht auszurichten (Art. 68 BGG)
1 arrêts7 consultationsBei diesem Verfahrensausgang werden die Kläger je für ihre Verfahren kostenpflichtig
1 arrêts9 consultationsBei diesem Verfahren werden die unterliegenden Beschwerdeführer unter solidarischer Haftung kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts6 consultationsBei dieser Prüfung ist der Regierungsrat von der Unterscheidung zwischen formeller
1 arrêts10 consultationsBei dieser Sachlage braucht auf die weitern Rügen der Verletzung der Eigentumsgarantie
1 arrêts8 consultationsBei dieser Sachlage ist die einstweilige Schlussfolgerung der Vorinstanz
1 arrêts10 consultationsBei dieser Sachlage kann von einer Verletzung der von den Beschwerdeführern angerufenen Gesetzes-
1 arrêts12 consultationsBei einer Arztkonsultation im April 2003 wurden bei A.A.________ (Kläger
1 arrêts9 consultationsBei einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Umstände liegt damit der Verdacht nahe
1 arrêts12 consultationsBei einer sofortigen Inkraftsetzung des teilrevidierten Stadtratsreglements würden folglich alle fünf amtierenden Stadträte in schwerwiegender Weise getroffen. Insgesamt liegen die prozentualen Einbussen deutlich höher als in dem von den Beschwerdeführern angeführten Bundesgerichtsentscheid 2P.276/1995 vom 3. April 1996
1 arrêts14 consultationsBei einer zeitlich befristeten Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks nimmt das Bundesgericht nur dann eine enteignungsgleiche Wirkung an
1 arrêts11 consultationsBei Entsiegelungsersuchen ist darüber zu entscheiden
1 arrêts8 consultationsBei Fassaden von mehr als 20 m Länge erhöht sich der Abstand zur gegenüberliegenden Grenze um einen Viertel der Mehrlänge bis auf höchstens 10 m. Bei Bauten mit drei
1 arrêts12 consultationsBeigabe eines unentgeltlichen Rechtsanwalts gab es statt
1 arrêts11 consultationsBei gesamthafter Betrachtung kann nicht von einer besonderen Betroffenheit der Beschwerdeführer gesprochen werden. Die Verneinung ihrer Beschwerdelegitimation durch die kantonalen Instanzen verletzt daher kein Bundesrecht
1 arrêts9 consultationsBei gesamtheitlicher Betrachtung steht freilich heute ausser Zweifel
1 arrêts9 consultationsBeihilfe zum Selbstmord [Art. 115 StGB]
1 arrêts6 consultationsBeihilfe zum Suizid bei psychisch Kranken
1 arrêts8 consultationsBeihilfe zur illegalen Einfuhr von Uhren
1 arrêts9 consultationsBei keiner der 376 kontrollierten Sendeanlagen wurde eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt
1 arrêts10 consultationsBeilage 18/53 der Beschwerdeführer) stellte das Obergericht fest
1 arrêtsBeilage-Nr. 3 zur Stellungnahme
1 arrêts7 consultationsBeilagen zu act. 15)
1 arrêts12 consultationsBeim 6-Sterne-Suitenhotel wird erst aufgrund der konkreten Überbauungspläne feststehen
1 arrêts8 consultationsBeim angefochtenen Beschluss vom 27. Juli 2012 handelt es sich damit weder um einen Endentscheid (Art. 90 BGG) noch um einen Teilentscheid (Art. 91 BGG)
1 arrêts10 consultationsBeim angefochtenen Entscheid handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
1 arrêts7 consultationsBeim angefochtenen Entscheid handelt es sich um eine prozessleitende Zwischenverfügung im Entsiegelungsverfahren
1 arrêts9 consultationsBeim angefochtenen Steuerurteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
1 arrêts11 consultationsBeim angefochtenen Urteil
1 arrêts11 consultationsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen Entscheid in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 82 BGG
1 arrêts10 consultationsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Beschluss des Stadtrats betrifft einen kantonalen Sondernutzungsplan
1 arrêts6 consultationsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Einstellungsbeschluss des Gemeinderats betrifft ein kommunales Sondernutzungsplanverfahren
1 arrêts9 consultationsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage
1 arrêts9 consultationsBeim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über eine Mobilfunkantennenanlage
1 arrêts9 consultationsBeim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde einer politischen Partei sowie weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
1 arrêts13 consultationsBeim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
1 arrêts12 consultationsBeim der Beschwerdeführerin vorgeworfenen (...) handelt es sich um ein gemeinrechtliches Delikt. Es bestehen keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür
1 arrêts10 consultationsBeim Entscheid über das Ausweisungsbegehren handelt es sich ungeachtet des Umstandes
1 arrêts7 consultationsBeim Grundstück Kat.-Nr. 10109 (Pkt. 8b) ist die in Disp.-Ziff. I/3 beschriebene Kontrollmessung ebenfalls vorzunehmen."
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