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Juges

26,476 juges

Bei diesem Verfahrensausgang sind die bundesgerichtlichen Kosten den privaten Beschwerdegegnern zu gleichen Teilen
1 arrêts13 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zu auferlegen (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts9 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung aufzuerlegen (Art. 65
1 arrêts7 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang sind die Gerichtskosten sämtlichen Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts9 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG)
1 arrêts7 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern eine angemessene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 arrêts7 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts9 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdegegner ist für seine Stellungnahme zur beantragten aufschiebenden Wirkung nicht zu entschädigen
1 arrêts10 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführerinnen
1 arrêts9 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer (in solidarischer Haftbarkeit) für das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren kosten-
1 arrêts11 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts7 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang werden die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt (Art. 65 f. BGG). Eine Parteientschädigung ist nicht auszurichten (Art. 68 BGG)
1 arrêts7 consultations
Bei diesem Verfahrensausgang werden die Kläger je für ihre Verfahren kostenpflichtig
1 arrêts9 consultations
Bei diesem Verfahren werden die unterliegenden Beschwerdeführer unter solidarischer Haftung kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts6 consultations
Bei dieser Prüfung ist der Regierungsrat von der Unterscheidung zwischen formeller
1 arrêts10 consultations
Bei dieser Sachlage braucht auf die weitern Rügen der Verletzung der Eigentumsgarantie
1 arrêts8 consultations
Bei dieser Sachlage ist die einstweilige Schlussfolgerung der Vorinstanz
1 arrêts10 consultations
Bei dieser Sachlage kann von einer Verletzung der von den Beschwerdeführern angerufenen Gesetzes-
1 arrêts12 consultations
Bei einer Arztkonsultation im April 2003 wurden bei A.A.________ (Kläger
1 arrêts9 consultations
Bei einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Umstände liegt damit der Verdacht nahe
1 arrêts12 consultations
Bei einer sofortigen Inkraftsetzung des teilrevidierten Stadtratsreglements würden folglich alle fünf amtierenden Stadträte in schwerwiegender Weise getroffen. Insgesamt liegen die prozentualen Einbussen deutlich höher als in dem von den Beschwerdeführern angeführten Bundesgerichtsentscheid 2P.276/1995 vom 3. April 1996
1 arrêts14 consultations
Bei einer zeitlich befristeten Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks nimmt das Bundesgericht nur dann eine enteignungsgleiche Wirkung an
1 arrêts11 consultations
Bei Entsiegelungsersuchen ist darüber zu entscheiden
1 arrêts8 consultations
Bei Fassaden von mehr als 20 m Länge erhöht sich der Abstand zur gegenüberliegenden Grenze um einen Viertel der Mehrlänge bis auf höchstens 10 m. Bei Bauten mit drei
1 arrêts12 consultations
Beigabe eines unentgeltlichen Rechtsanwalts gab es statt
1 arrêts11 consultations
Bei gesamthafter Betrachtung kann nicht von einer besonderen Betroffenheit der Beschwerdeführer gesprochen werden. Die Verneinung ihrer Beschwerdelegitimation durch die kantonalen Instanzen verletzt daher kein Bundesrecht
1 arrêts9 consultations
Bei gesamtheitlicher Betrachtung steht freilich heute ausser Zweifel
1 arrêts9 consultations
Beihilfe zum Selbstmord [Art. 115 StGB]
1 arrêts6 consultations
Beihilfe zum Suizid bei psychisch Kranken
1 arrêts8 consultations
Beihilfe zur illegalen Einfuhr von Uhren
1 arrêts9 consultations
Bei keiner der 376 kontrollierten Sendeanlagen wurde eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt
1 arrêts10 consultations
Beilage 18/53 der Beschwerdeführer) stellte das Obergericht fest
1 arrêts
Beilage-Nr. 3 zur Stellungnahme
1 arrêts7 consultations
Beilagen zu act. 15)
1 arrêts12 consultations
Beim 6-Sterne-Suitenhotel wird erst aufgrund der konkreten Überbauungspläne feststehen
1 arrêts8 consultations
Beim angefochtenen Beschluss vom 27. Juli 2012 handelt es sich damit weder um einen Endentscheid (Art. 90 BGG) noch um einen Teilentscheid (Art. 91 BGG)
1 arrêts10 consultations
Beim angefochtenen Entscheid handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
1 arrêts7 consultations
Beim angefochtenen Entscheid handelt es sich um eine prozessleitende Zwischenverfügung im Entsiegelungsverfahren
1 arrêts9 consultations
Beim angefochtenen Steuerurteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen
1 arrêts11 consultations
Beim angefochtenen Urteil
1 arrêts11 consultations
Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen Entscheid in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 82 BGG
1 arrêts10 consultations
Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Beschluss des Stadtrats betrifft einen kantonalen Sondernutzungsplan
1 arrêts6 consultations
Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (Art. 90 BGG). Der umstrittene Einstellungsbeschluss des Gemeinderats betrifft ein kommunales Sondernutzungsplanverfahren
1 arrêts9 consultations
Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage
1 arrêts9 consultations
Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über eine Mobilfunkantennenanlage
1 arrêts9 consultations
Beim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde einer politischen Partei sowie weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
1 arrêts13 consultations
Beim Bundesgericht ist eine parallele Beschwerde weiterer Stimmberechtigter aus dem Kanton Bern mit im Wesentlichen gleichen Anträgen
1 arrêts12 consultations
Beim der Beschwerdeführerin vorgeworfenen (...) handelt es sich um ein gemeinrechtliches Delikt. Es bestehen keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür
1 arrêts10 consultations
Beim Entscheid über das Ausweisungsbegehren handelt es sich ungeachtet des Umstandes
1 arrêts7 consultations
Beim Grundstück Kat.-Nr. 10109 (Pkt. 8b) ist die in Disp.-Ziff. I/3 beschriebene Kontrollmessung ebenfalls vorzunehmen."
1 arrêts