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Auch mit dieser Rüge dringen die Beschwerdeführerinnen nicht durch. Bereits das Kantonsgericht folgte nicht den Gutachtern bezüglich des Zeitpunkts des Eintritts der Überschuldung

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Dec 8, 08

Gesellschaftsrecht

4A 267/2008/First Civil Law Division/Corporate Law/Zug·DE·23 min·1
Dismissed