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Gemeinden bleibe nach Art. 335 Abs. 1 StGB die Gesetzgebung über das Übertretungsstrafrecht vorbehalten. Dem stehe Art. 292 StGB nicht entgegen. Die Tatbestandsumschreibung im Ortspolizeireglement sei hinreichend klar umschrieben

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17. März 09

Grundrecht

1C 140/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht·DE·29 min·13
Teilweise Abweisung