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Gemäss der vorstehenden Erwägung ist die Beschwerde abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren kosten-

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15. Sept. 09

Gesellschaftsrecht

4A 100/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/Schaffhausen·DE·12 min·2
LeitentscheidBGEAbweisung