Die Äusserungen des Regierungsrates zur Kantonsratswahl von 2012 stellen in keiner Weise eine Vorbereitungshandlung zu dieser Wahl dar — Richter — Swissrulings
Die Äusserungen des Regierungsrates zur Kantonsratswahl von 2012 stellen in keiner Weise eine Vorbereitungshandlung zu dieser Wahl dar