Skip to content

Giudici

26,479 giudici

Zu prüfen bleibt die Verweigerung eines geschäftsmässig begründeten Aufwandes im Betrag von Fr. 1'251.-- für den Piaggio-Roller:
1 sentenze12 visualizzazioni
Zu prüfen ist deshalb
1 sentenze10 visualizzazioni
Zu prüfen ist zunächst der Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers 1
1 sentenze11 visualizzazioni
Zu prüfen sind noch die Rügen der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der allgemeinen Ästhetiknorm
1 sentenze8 visualizzazioni
Zur Anfechtung eines kantonalen oder kommunalen Erlasses ist gemäss Art. 89 Abs. 1 lit. b
1 sentenze9 visualizzazioni
Zur Anwendung des schweizerischen Datenschutzgesetzes auf internationale Sachverhalte
1 sentenze13 visualizzazioni
Zur Begrenzung der Lärmemissionen ist im umstrittenen Projekt vorgesehen
1 sentenze10 visualizzazioni
Zur Begründung brachten die Gesuchsteller im Wesentlichen vor
1 sentenze10 visualizzazioni
Zur Begründung der geltend gemachten Ansprüche brachten die Beschwerdeführerinnen im kantonalen Verfahren im Wesentlichen vor
1 sentenze10 visualizzazioni
Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Kriens als Gericht des Vollstreckungsorts berufen sich die Beschwerdeführer auf das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973 (UStÜ; SR 0.211.213.01)
1 sentenze11 visualizzazioni
Zur Begründung der Passivlegitimität der Gesuchsgegnerinnen führte die Einzelrichterin des Obergerichts zusammenfassend aus
1 sentenze15 visualizzazioni
Zur Begründung der Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 84 BGG machen die Beschwerdeführer geltend
1 sentenze1 visualizzazioni
Zur Begründung dieses Standpunkts wiederholen sie grösstenteils wörtlich ihre Ausführungen in der Berufung
1 sentenze9 visualizzazioni
Zur Begründung führte das Handelsgericht insbesondere aus
1 sentenze9 visualizzazioni
Zur Begründung führte der Gerichtspräsident aus
1 sentenze1 visualizzazioni
Zur Begründung führten sie aus
1 sentenze13 visualizzazioni
Zur Begründung ihres Standpunkts bringen die Beschwerdeführer lediglich in allgemeiner Weise vor
1 sentenze9 visualizzazioni
Zur Begründung werden im Wesentlichen ein Verstoss gegen die Pflicht zur Begründung eines Entscheides (nach Art. 29 Abs. 2 BV sowie Art. 29 Abs. 3 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 [KV/FR; SR 131.219])
1 sentenze7 visualizzazioni
Zur Berechnung des Einflusses des Fluglärms auf den Wert von Ertragsliegenschaften wurden zwei Modelle entwickelt: Das Modell ESchK
1 sentenze11 visualizzazioni
Zur Beschwerdeführung ist (auf kantonaler Ebene) legitimiert
1 sentenze11 visualizzazioni
Zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht ist gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG berechtigt
1 sentenze8 visualizzazioni
Zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht ist gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG berechtigt
1 sentenze13 visualizzazioni
Zur Beschwerde ist nach Art. 89 Abs. 1 BGG berechtigt
1 sentenze12 visualizzazioni
Zur Beurteilung der aufgeworfenen Streitfrage ist von der allgemeinen Tragweite von Art. 8 BGFA (E. 3-5)
1 sentenze12 visualizzazioni
Zur Beurteilung öffentlich-rechtlicher Angelegenheiten ist auf kantonaler Ebene das Verwaltungsgericht zuständig (vgl. Art. 17 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation des Kantons Glarus [III A/2]). Da die Sache dort bereits hängig ist
1 sentenze
Zürcher Heimatschutz
1 sentenze11 visualizzazioni
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 sentenze13 visualizzazioni
Zürcher Kommentar 3. Aufl. 1998 N. 96 Vorbem. zu Art. 5
1 sentenze11 visualizzazioni
Zürcher Planungs-
1 sentenze16 visualizzazioni
Zürcher Verkehrsverbund (ZVV)
1 sentenze8 visualizzazioni
Zur Deckung der mutmasslichen Steuerschulden von Z.________ sel. für die direkte Bundessteuer 2009
1 sentenze10 visualizzazioni
Zu Recht hat die Vorinstanz eingewendet
1 sentenze10 visualizzazioni
Zu Recht nicht geäussert hat sich die Anklagekammer zur Frage
1 sentenze8 visualizzazioni
Zu Recht rügen die Beschwerdeführer nicht
1 sentenze10 visualizzazioni
Zur Einzahlung des von den Beschwerdeführerinnen verlangten Kostenvorschusses von Fr. 2'400.-- führt das Verwaltungsgericht im angefochtenen Entscheid aus
1 sentenze11 visualizzazioni
Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht der Aufsichtsbehörde eine ganze Anzahl präventiver
1 sentenze11 visualizzazioni
Zur Frage der Art der Renaturierung enthalten die Verfahrensakten eine Reihe von Fotos. Die Vorinstanz führt diesbezüglich aus
1 sentenze8 visualizzazioni
Zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke ist eine Bewilligung der Direktion des Gesundheitswesens erforderlich. Die Bewilligung wird praxisberechtigten Ärztinnen
1 sentenze8 visualizzazioni
Zur Gewährleistung einer nach einheitlichen Gesichtspunkten vorzunehmenden Bildung der Betreibungskreise hat der Regierungsrat allgemein abstrakte Grundsätze festgelegt. Die Beschwerdeführer wenden sich einerseits gegen die Festlegung dieser Grundsätze (E. 7)
1 sentenze10 visualizzazioni
Zur Hauptsache bemängeln die Beschwerdeführer die Lärmprognose des Verwaltungsgerichts. Die Erfassung zukünftiger Immissionen ist nicht eine reine Rechtsfrage
1 sentenze11 visualizzazioni
Zur Hauptsache bringen die Beschwerdeführer vor
1 sentenze8 visualizzazioni
Zur Hauptsache wenden sich die Beschwerdeführer gegen die Verneinung eines Rechtfertigungsgrundes für ihre die Ehre der Beschwerdegegnerin verletzenden Äusserungen in Wort
1 sentenze11 visualizzazioni
Zürich 1978
1 sentenze9 visualizzazioni
Zürich 1984
1 sentenze12 visualizzazioni
Zürich 1992
1 sentenze9 visualizzazioni
Zürich 1993
1 sentenze7 visualizzazioni
Zürich 1997/1998
1 sentenze
Zürich 1998
1 sentenze10 visualizzazioni
Zürich 2001) differenziert: Zwar sei die Frage
1 sentenze14 visualizzazioni
Zürich 2002
1 sentenze12 visualizzazioni