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Juges

26,479 juges

Zu prüfen bleibt die Verweigerung eines geschäftsmässig begründeten Aufwandes im Betrag von Fr. 1'251.-- für den Piaggio-Roller:
1 arrêts12 consultations
Zu prüfen ist deshalb
1 arrêts10 consultations
Zu prüfen ist zunächst der Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers 1
1 arrêts11 consultations
Zu prüfen sind noch die Rügen der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der allgemeinen Ästhetiknorm
1 arrêts8 consultations
Zur Anfechtung eines kantonalen oder kommunalen Erlasses ist gemäss Art. 89 Abs. 1 lit. b
1 arrêts9 consultations
Zur Anwendung des schweizerischen Datenschutzgesetzes auf internationale Sachverhalte
1 arrêts13 consultations
Zur Begrenzung der Lärmemissionen ist im umstrittenen Projekt vorgesehen
1 arrêts10 consultations
Zur Begründung brachten die Gesuchsteller im Wesentlichen vor
1 arrêts10 consultations
Zur Begründung der geltend gemachten Ansprüche brachten die Beschwerdeführerinnen im kantonalen Verfahren im Wesentlichen vor
1 arrêts10 consultations
Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Kriens als Gericht des Vollstreckungsorts berufen sich die Beschwerdeführer auf das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973 (UStÜ; SR 0.211.213.01)
1 arrêts11 consultations
Zur Begründung der Passivlegitimität der Gesuchsgegnerinnen führte die Einzelrichterin des Obergerichts zusammenfassend aus
1 arrêts15 consultations
Zur Begründung der Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 84 BGG machen die Beschwerdeführer geltend
1 arrêts1 consultations
Zur Begründung dieses Standpunkts wiederholen sie grösstenteils wörtlich ihre Ausführungen in der Berufung
1 arrêts9 consultations
Zur Begründung führte das Handelsgericht insbesondere aus
1 arrêts9 consultations
Zur Begründung führte der Gerichtspräsident aus
1 arrêts1 consultations
Zur Begründung führten sie aus
1 arrêts13 consultations
Zur Begründung ihres Standpunkts bringen die Beschwerdeführer lediglich in allgemeiner Weise vor
1 arrêts9 consultations
Zur Begründung werden im Wesentlichen ein Verstoss gegen die Pflicht zur Begründung eines Entscheides (nach Art. 29 Abs. 2 BV sowie Art. 29 Abs. 3 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 [KV/FR; SR 131.219])
1 arrêts7 consultations
Zur Berechnung des Einflusses des Fluglärms auf den Wert von Ertragsliegenschaften wurden zwei Modelle entwickelt: Das Modell ESchK
1 arrêts11 consultations
Zur Beschwerdeführung ist (auf kantonaler Ebene) legitimiert
1 arrêts11 consultations
Zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht ist gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG berechtigt
1 arrêts8 consultations
Zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht ist gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG berechtigt
1 arrêts13 consultations
Zur Beschwerde ist nach Art. 89 Abs. 1 BGG berechtigt
1 arrêts12 consultations
Zur Beurteilung der aufgeworfenen Streitfrage ist von der allgemeinen Tragweite von Art. 8 BGFA (E. 3-5)
1 arrêts12 consultations
Zur Beurteilung öffentlich-rechtlicher Angelegenheiten ist auf kantonaler Ebene das Verwaltungsgericht zuständig (vgl. Art. 17 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation des Kantons Glarus [III A/2]). Da die Sache dort bereits hängig ist
1 arrêts
Zürcher Heimatschutz
1 arrêts11 consultations
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 arrêts13 consultations
Zürcher Kommentar 3. Aufl. 1998 N. 96 Vorbem. zu Art. 5
1 arrêts11 consultations
Zürcher Planungs-
1 arrêts16 consultations
Zürcher Verkehrsverbund (ZVV)
1 arrêts8 consultations
Zur Deckung der mutmasslichen Steuerschulden von Z.________ sel. für die direkte Bundessteuer 2009
1 arrêts10 consultations
Zu Recht hat die Vorinstanz eingewendet
1 arrêts10 consultations
Zu Recht nicht geäussert hat sich die Anklagekammer zur Frage
1 arrêts8 consultations
Zu Recht rügen die Beschwerdeführer nicht
1 arrêts10 consultations
Zur Einzahlung des von den Beschwerdeführerinnen verlangten Kostenvorschusses von Fr. 2'400.-- führt das Verwaltungsgericht im angefochtenen Entscheid aus
1 arrêts11 consultations
Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht der Aufsichtsbehörde eine ganze Anzahl präventiver
1 arrêts11 consultations
Zur Frage der Art der Renaturierung enthalten die Verfahrensakten eine Reihe von Fotos. Die Vorinstanz führt diesbezüglich aus
1 arrêts8 consultations
Zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke ist eine Bewilligung der Direktion des Gesundheitswesens erforderlich. Die Bewilligung wird praxisberechtigten Ärztinnen
1 arrêts8 consultations
Zur Gewährleistung einer nach einheitlichen Gesichtspunkten vorzunehmenden Bildung der Betreibungskreise hat der Regierungsrat allgemein abstrakte Grundsätze festgelegt. Die Beschwerdeführer wenden sich einerseits gegen die Festlegung dieser Grundsätze (E. 7)
1 arrêts10 consultations
Zur Hauptsache bemängeln die Beschwerdeführer die Lärmprognose des Verwaltungsgerichts. Die Erfassung zukünftiger Immissionen ist nicht eine reine Rechtsfrage
1 arrêts11 consultations
Zur Hauptsache bringen die Beschwerdeführer vor
1 arrêts8 consultations
Zur Hauptsache wenden sich die Beschwerdeführer gegen die Verneinung eines Rechtfertigungsgrundes für ihre die Ehre der Beschwerdegegnerin verletzenden Äusserungen in Wort
1 arrêts11 consultations
Zürich 1978
1 arrêts9 consultations
Zürich 1984
1 arrêts12 consultations
Zürich 1992
1 arrêts9 consultations
Zürich 1993
1 arrêts7 consultations
Zürich 1997/1998
1 arrêts
Zürich 1998
1 arrêts10 consultations
Zürich 2001) differenziert: Zwar sei die Frage
1 arrêts14 consultations
Zürich 2002
1 arrêts12 consultations