Skip to content

Giudici

26,476 giudici

Passiven der Ehegatten zum Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung beziehungsweise der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Dannzumal sei der Beschwerdegegnerin die Forderung von Fr. 740'151.-- zugesprochen worden
1 sentenze8 visualizzazioni
Passiven der Gesellschaft zum Konkurszeitpunkt ermittelt seien. Dies sei entgegen der Auffassung der Beschwerdegegner nicht bereits nach Ablauf der Frist zur Forderungsanmeldung
1 sentenze11 visualizzazioni
Passiven des Projekts im April 1994 durch die B.________ AG gelegen hätte. Die Beschwerdeführer anerkennen zwar
1 sentenze10 visualizzazioni
Passiven keine weiteren Gesellschaftsaktiven oder -passiven existierten. Umstritten ist hingegen die Art der Berechnung der Aktiven in der Schlussbilanz der Baugesellschaft. Die Beschwerdeführer machen vorab geltend
1 sentenze11 visualizzazioni
Passiven nicht um Werte
1 sentenze11 visualizzazioni
Passiven per 31. März 1994 habe sich auf Fr. 6'533'000.-- belaufen
1 sentenze11 visualizzazioni
Passiven von rund Fr. 1
1 sentenze8 visualizzazioni
Passiven wieder in ihre alleinige Verfügungsgewalt
1 sentenze9 visualizzazioni
Passivlegitimation
1 sentenze8 visualizzazioni
Patienten abgeben
1 sentenze10 visualizzazioni
Patientengesetzes (PatG). Demnach sei eine Zwangsbehandlung nur für Personen zulässig
1 sentenze7 visualizzazioni
Patientengesetzes vom 5. April 2004 (LS 813.13) vorgenommen werde
1 sentenze7 visualizzazioni
Patientinnen auch durch die Apotheken erfolgt
1 sentenze9 visualizzazioni
Patientinnen zu einer Apotheke im Auge zu behalten bzw. massgebend zu berücksichtigen habe (ULRICH KIESER
1 sentenze11 visualizzazioni
Patin (geboren 1920) übernommen. Diese hatte zusammen mit ihrem Lebenspartner bis zu dessen Tod 1977 einen Landwirtschaftsbetrieb geführt
1 sentenze11 visualizzazioni
Paul Eggli-Schwab
1 sentenze8 visualizzazioni
Paulianische Anfechtung
1 sentenze9 visualizzazioni
Paulianische Anfechtung (Frist beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung)
1 sentenze9 visualizzazioni
Paul Tschümperlin
1 sentenze14 visualizzazioni
Pauschalierung des Abgaberechts unausweichlich
1 sentenze8 visualizzazioni
Pausenplatz in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört werde. Der Allwetterplatz bedeute für die Beschwerdeführer sogar eher eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand
1 sentenze10 visualizzazioni
PBG
1 sentenze12 visualizzazioni
PBG/ZH; LS 700.1) verlangt unter dem Titel "Erschliessung"
1 sentenze
P.________ ein Ausstandsbegehren gegen den amtierenden Einzelrichter des Strafgerichts
1 sentenze10 visualizzazioni
Pelzmäntel
1 sentenze7 visualizzazioni
Pensionskasse E.________: 170'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 14'407'500.--; Verrechnungssteuer Fr. 4'983'125.--
1 sentenze4 visualizzazioni
Pensionskasse E.________: 410'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 31'980'000.--; Verrechnungssteuer Fr. 11'049'500.--
1 sentenze5 visualizzazioni
Pensionskasse E.________ ein Verrechnungssteuerbetrag von total CHF 16'032'625 (CHF 4'983'125
1 sentenze8 visualizzazioni
Pensionskasse E.________: Sie beantragte am 18. Februar 2005 eine Rückerstattung im Umfang von Fr. 16'032'625.-- (Fr. 4'983'125.-- plus Fr. 11'049'500.--)
1 sentenze9 visualizzazioni
Pensionskassen) wendeten diese in der Schweiz seit Jahren an. Die DCF-Methode werde insbesondere im Büro-
1 sentenze9 visualizzazioni
Per 1. Januar 2007 übernahm das Bundesverwaltungsgericht die bei der REKO/INUM anhängig gemachten Verfahren
1 sentenze
Per 1. Januar 2007 übernahm das Bundesverwaltungsgericht die bei der REKO/INUM hängigen Verfahren
1 sentenze
Per 31. Dezember 2001 schied sie aus der genannten Kollektivgesellschaft aus
1 sentenze7 visualizzazioni
Per questi motivi
1 sentenze11 visualizzazioni
Personal gefragt. Daneben wurden S.________-Mitarbeiter zur Befriedigung des weiteren F.________-Bank IT-Dienstleistungsbedarfs beigezogen. Allerdings geschah dies weniger auf dem Weg eines Einkaufs von Lösungen auf der Basis werkvertraglicher Abreden als durch temporäre Überlassung von Arbeitskräften nach dem Modell eines Personalverleihs. Die S.________ wurde dadurch zu einer Art ausgelagerter F.________-Bank IT-Abteilung
1 sentenze10 visualizzazioni
Personal jeweils von Montag bis Sonntag zwischen 01.00 Uhr
1 sentenze8 visualizzazioni
Personal von Montag bis Sonntag zwischen 01.00
1 sentenze13 visualizzazioni
Personen aus seinem Umfeld dürften nicht ausgeschlossen werden
1 sentenze9 visualizzazioni
Personen dadurch regelmässig zu finanzieren
1 sentenze12 visualizzazioni
Personendaten zu nicht personenbezogenen Zwecken insbesondere in der Forschung
1 sentenze10 visualizzazioni
Personenrecht
1 sentenze8 visualizzazioni
Personenrecht des ZGB
1 sentenze13 visualizzazioni
Personenschäden entstehen
1 sentenze10 visualizzazioni
Personenstand des Kantons Bern
1 sentenze9 visualizzazioni
Personenstand des Kantons Bern am 17. Februar 2012 nicht eintrat. Die Beschwerde an die Polizei-
1 sentenze9 visualizzazioni
Personenstand des Kantons Bern die Niederlassungsbewilligung von X.________
1 sentenze11 visualizzazioni
Personenstand des Kantons Bern eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von X.a.________
1 sentenze14 visualizzazioni
Personenstand hat auf das Urteil des Verwaltungsgerichts verwiesen
1 sentenze11 visualizzazioni
Personenstand - wie es in seiner Verfügung vom 3. Juli 2009 festgehalten hat - am 12. September 2006 bereits schriftlich die Ausweisung namentlich wegen ihrer Fürsorgeabhängigkeit in Aussicht gestellt hatte. Mithin musste vorliegend auf jeden Fall nicht mehr eine zusätzliche Verwarnung nach Art. 96 Abs. 2 AuG ergehen
1 sentenze10 visualizzazioni
Personenwagen
1 sentenze9 visualizzazioni