Giudici
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Passiven der Ehegatten zum Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung beziehungsweise der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Dannzumal sei der Beschwerdegegnerin die Forderung von Fr. 740'151.-- zugesprochen worden
1 sentenze8 visualizzazioniPassiven der Gesellschaft zum Konkurszeitpunkt ermittelt seien. Dies sei entgegen der Auffassung der Beschwerdegegner nicht bereits nach Ablauf der Frist zur Forderungsanmeldung
1 sentenze11 visualizzazioniPassiven des Projekts im April 1994 durch die B.________ AG gelegen hätte. Die Beschwerdeführer anerkennen zwar
1 sentenze10 visualizzazioniPassiven keine weiteren Gesellschaftsaktiven oder -passiven existierten. Umstritten ist hingegen die Art der Berechnung der Aktiven in der Schlussbilanz der Baugesellschaft. Die Beschwerdeführer machen vorab geltend
1 sentenze11 visualizzazioniPassiven nicht um Werte
1 sentenze11 visualizzazioniPassiven per 31. März 1994 habe sich auf Fr. 6'533'000.-- belaufen
1 sentenze11 visualizzazioniPassiven von rund Fr. 1
1 sentenze8 visualizzazioniPassiven wieder in ihre alleinige Verfügungsgewalt
1 sentenze9 visualizzazioniPassivlegitimation
1 sentenze8 visualizzazioniPatienten abgeben
1 sentenze10 visualizzazioniPatientengesetzes (PatG). Demnach sei eine Zwangsbehandlung nur für Personen zulässig
1 sentenze7 visualizzazioniPatientengesetzes vom 5. April 2004 (LS 813.13) vorgenommen werde
1 sentenze7 visualizzazioniPatientinnen auch durch die Apotheken erfolgt
1 sentenze9 visualizzazioniPatientinnen zu einer Apotheke im Auge zu behalten bzw. massgebend zu berücksichtigen habe (ULRICH KIESER
1 sentenze11 visualizzazioniPatin (geboren 1920) übernommen. Diese hatte zusammen mit ihrem Lebenspartner bis zu dessen Tod 1977 einen Landwirtschaftsbetrieb geführt
1 sentenze11 visualizzazioniPaul Eggli-Schwab
1 sentenze8 visualizzazioniPaulianische Anfechtung
1 sentenze9 visualizzazioniPaulianische Anfechtung (Frist beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung)
1 sentenze9 visualizzazioniPaul Tschümperlin
1 sentenze14 visualizzazioniPauschalierung des Abgaberechts unausweichlich
1 sentenze8 visualizzazioniPausenplatz in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört werde. Der Allwetterplatz bedeute für die Beschwerdeführer sogar eher eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand
1 sentenze10 visualizzazioniPBG
1 sentenze12 visualizzazioniPBG/ZH; LS 700.1) verlangt unter dem Titel "Erschliessung"
1 sentenzeP.________ ein Ausstandsbegehren gegen den amtierenden Einzelrichter des Strafgerichts
1 sentenze10 visualizzazioniPelzmäntel
1 sentenze7 visualizzazioniPensionskasse E.________: 170'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 14'407'500.--; Verrechnungssteuer Fr. 4'983'125.--
1 sentenze4 visualizzazioniPensionskasse E.________: 410'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 31'980'000.--; Verrechnungssteuer Fr. 11'049'500.--
1 sentenze5 visualizzazioniPensionskasse E.________ ein Verrechnungssteuerbetrag von total CHF 16'032'625 (CHF 4'983'125
1 sentenze8 visualizzazioniPensionskasse E.________: Sie beantragte am 18. Februar 2005 eine Rückerstattung im Umfang von Fr. 16'032'625.-- (Fr. 4'983'125.-- plus Fr. 11'049'500.--)
1 sentenze9 visualizzazioniPensionskassen) wendeten diese in der Schweiz seit Jahren an. Die DCF-Methode werde insbesondere im Büro-
1 sentenze9 visualizzazioniPer 1. Januar 2007 übernahm das Bundesverwaltungsgericht die bei der REKO/INUM anhängig gemachten Verfahren
1 sentenzePer 1. Januar 2007 übernahm das Bundesverwaltungsgericht die bei der REKO/INUM hängigen Verfahren
1 sentenzePer 31. Dezember 2001 schied sie aus der genannten Kollektivgesellschaft aus
1 sentenze7 visualizzazioniPer questi motivi
1 sentenze11 visualizzazioniPersonal gefragt. Daneben wurden S.________-Mitarbeiter zur Befriedigung des weiteren F.________-Bank IT-Dienstleistungsbedarfs beigezogen. Allerdings geschah dies weniger auf dem Weg eines Einkaufs von Lösungen auf der Basis werkvertraglicher Abreden als durch temporäre Überlassung von Arbeitskräften nach dem Modell eines Personalverleihs. Die S.________ wurde dadurch zu einer Art ausgelagerter F.________-Bank IT-Abteilung
1 sentenze10 visualizzazioniPersonal jeweils von Montag bis Sonntag zwischen 01.00 Uhr
1 sentenze8 visualizzazioniPersonal von Montag bis Sonntag zwischen 01.00
1 sentenze13 visualizzazioniPersonen aus seinem Umfeld dürften nicht ausgeschlossen werden
1 sentenze9 visualizzazioniPersonen dadurch regelmässig zu finanzieren
1 sentenze12 visualizzazioniPersonendaten zu nicht personenbezogenen Zwecken insbesondere in der Forschung
1 sentenze10 visualizzazioniPersonenrecht
1 sentenze8 visualizzazioniPersonenrecht des ZGB
1 sentenze13 visualizzazioniPersonenschäden entstehen
1 sentenze10 visualizzazioniPersonenstand des Kantons Bern
1 sentenze9 visualizzazioniPersonenstand des Kantons Bern am 17. Februar 2012 nicht eintrat. Die Beschwerde an die Polizei-
1 sentenze9 visualizzazioniPersonenstand des Kantons Bern die Niederlassungsbewilligung von X.________
1 sentenze11 visualizzazioniPersonenstand des Kantons Bern eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von X.a.________
1 sentenze14 visualizzazioniPersonenstand hat auf das Urteil des Verwaltungsgerichts verwiesen
1 sentenze11 visualizzazioniPersonenstand - wie es in seiner Verfügung vom 3. Juli 2009 festgehalten hat - am 12. September 2006 bereits schriftlich die Ausweisung namentlich wegen ihrer Fürsorgeabhängigkeit in Aussicht gestellt hatte. Mithin musste vorliegend auf jeden Fall nicht mehr eine zusätzliche Verwarnung nach Art. 96 Abs. 2 AuG ergehen
1 sentenze10 visualizzazioniPersonenwagen
1 sentenze9 visualizzazioni