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Passiven keine weiteren Gesellschaftsaktiven oder -passiven existierten. Umstritten ist hingegen die Art der Berechnung der Aktiven in der Schlussbilanz der Baugesellschaft. Die Beschwerdeführer machen vorab geltend

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
12 ago 09

Gesellschaftsrecht

4A 70/2008/I Corte di diritto civile/Diritto delle società·DE·31 min·1
Rigetto parz.