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Pausenplatz in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört werde. Der Allwetterplatz bedeute für die Beschwerdeführer sogar eher eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand

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Ökologisches Gleichgewicht

1C 278/2010/I Corte di diritto pubblico/Equilibrio ecologico/Lucerne·DE·32 min·14
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