Giudici
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Hochbau-
1 sentenze9 visualizzazioniHochbau/Planung
1 sentenzeHochwasserrückhalteanlagen im Kostenanschlag von mehr als 10 Millionen Franken der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Staatsrat legte in seiner Vernehmlassung vom 17. März 2010 dar
1 sentenze6 visualizzazioniHochwasserrückhalteanlagen sowie alle weiteren Vorkehrungen
1 sentenze9 visualizzazioniHöckleriweg 50
1 sentenze8 visualizzazioniHodlerstrasse 7
1 sentenze9 visualizzazioniHöfe
1 sentenze11 visualizzazioniHöfe aufgenommen würden. Schliesslich verkenne die Vorinstanz den Zweck des Rechtmässigkeitsgrundsatzes (Art. 4 Abs. 1 DSG). Dieser erfasse nur Verhaltensweisen
1 sentenze10 visualizzazioniHöfe bestimmt Kenntnis vom vorgesehenen Konzessionstext gemäss Entwurf von 1916 gehabt
1 sentenze7 visualizzazioniHöfe bezogen seien. Die Beschwerdegegnerin bestreitet die Existenz einer solchen Zusatzvereinbarung. Die Frage kann offen bleiben
1 sentenze10 visualizzazioniHöfe etc. zeigen
1 sentenze9 visualizzazioniHöfe gemeinsam Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit dem Antrag
1 sentenze10 visualizzazioniHöfe gemeinsam Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht mit den Anträgen
1 sentenze9 visualizzazioniHöfe. Gestritten werde darüber
1 sentenze6 visualizzazioniHöfen
1 sentenze8 visualizzazioniHöfen auf bestimmten Bildern vornahm. Sie orientierte sich bei der Interessenabwägung zu Recht an der Fragestellung
1 sentenze10 visualizzazioniHöfe sowie vom Kanton Zürich mit der Beschwerdegegnerin abgeschlossen worden sind. Damit ist genügend klar
1 sentenze12 visualizzazioniHoffnung
1 sentenze9 visualizzazioniHofgraben 5
1 sentenze10 visualizzazioniHofstettenstrasse 14
1 sentenze8 visualizzazioniHofwiesenstrasse 370
1 sentenze7 visualizzazioniHöhe
1 sentenze12 visualizzazioniHöhe der Fallkosten in den einzelnen Spitälern) abstellen wollen
1 sentenze8 visualizzazioniHöhe der geltend gemachten Ansprüche bezüglich der restlichen Fläche werde im weiteren Verfahren entschieden
1 sentenze8 visualizzazioniHöhe der Überschüttung) bereits im Gestaltungsplanverfahren verbindlich festgelegt werde
1 sentenze10 visualizzazioniHöhe in einem Erkenntnisverfahren bereits festgestellt wurden; die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ist nicht Prozessgegenstand (s. ausführlich E. 4.3). Wenn nun die Unterhaltsberechtigten auf der Basis eines im Ausland gefällten
1 sentenze10 visualizzazioniHöhenlage
1 sentenze8 visualizzazioniHohl Gut
1 sentenze13 visualizzazioniHohl Niquille
1 sentenze7 visualizzazioniles Juges Hohl Présidente
1 sentenze10 visualizzazioniHohl Schett
1 sentenze10 visualizzazioniHohl Schwander
1 sentenze9 visualizzazioniHohl V. Monn
1 sentenze7 visualizzazioniHoirie X.________
1 sentenze9 visualizzazioniHoldertorkreisel sowie auf der Thundorferstrasse zwischen Marktplatz
1 sentenze9 visualizzazioniHolzwände bis zu einer Höhe von 1
1 sentenze6 visualizzazioniHolzwirtschaft. Auch dieses vermöge die Schaffung einer grundsätzlich unzulässigen Kleinbauzone nicht zu rechtfertigen. Was das Gebot der haushälterischen Bodennutzung anbelange
1 sentenze14 visualizzazioniHolzwirtschaft vor
1 sentenze8 visualizzazioniHonorare" auf die "individuellen Vereinbarungen im betreffenden Bereich" verwiesen wird. Sie rügen aber
1 sentenze12 visualizzazioniHonorare der Beschwerdegegner geregelt. Die Entschädigung der Partner war erfolgsabhängig
1 sentenze9 visualizzazioniHoogkamer gegen Niederlande vom 31. Januar 2006 [Nr. 50435/99]
1 sentenzeHörverbindung leicht erhöht oberhalb des genannten Kreuzungsbereichs
1 sentenze11 visualizzazioniHotelbeteiligungen sowie den Erwerb
1 sentenze9 visualizzazioniHotels
1 sentenze12 visualizzazioniH.________) reichte am 2. Dezember 2009 ein Baugesuch für die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit Autoeinstellhalle auf der Parzelle Nr. 2'199 in der 2-geschossigen Wohnzone W2B in Engelberg ein
1 sentenze10 visualizzazioniHrsg. Moritz W. Kuhn/Tomas Poledna
1 sentenzeHrsg. Schweizerische Vereinigung kantonaler Grundstücksbewertungsexperten SVKG
1 sentenze9 visualizzazioniH.________ sistiert werde
1 sentenze10 visualizzazioniH.________ sistiert werde. Eventualiter sei den Beschwerdeführern Parteistellung vor der Vorinstanz einzuräumen. Dabei sei die Vorinstanz anzuweisen
1 sentenze10 visualizzazioniHuggler-Areal
1 sentenze10 visualizzazioni