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HMG; SR 812.21]) die Apotheker nicht vor Konkurrenz schützen wollten
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HMG; SR 812.21) ein Verbot des Versprechens oder Gewährens geldwerter Vorteile an Personen
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Hobbyraum der Beschwerdeführer ist seit mehr als einem Jahr versiegelt
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Hobbyraum der Beschwerdeführer zu Untersuchungszwecken weiterhin versiegelt bleiben müsste
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Hochbau-
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Hochbau/Planung
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Hochwasserrückhalteanlagen im Kostenanschlag von mehr als 10 Millionen Franken der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Staatsrat legte in seiner Vernehmlassung vom 17. März 2010 dar
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Hochwasserrückhalteanlagen sowie alle weiteren Vorkehrungen
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Höckleriweg 50
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Hodlerstrasse 7
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Höfe
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Höfe aufgenommen würden. Schliesslich verkenne die Vorinstanz den Zweck des Rechtmässigkeitsgrundsatzes (Art. 4 Abs. 1 DSG). Dieser erfasse nur Verhaltensweisen
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Höfe bestimmt Kenntnis vom vorgesehenen Konzessionstext gemäss Entwurf von 1916 gehabt
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Höfe bezogen seien. Die Beschwerdegegnerin bestreitet die Existenz einer solchen Zusatzvereinbarung. Die Frage kann offen bleiben
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Höfe etc. zeigen
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Höfe gemeinsam Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit dem Antrag
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Höfe gemeinsam Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht mit den Anträgen
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Höfe. Gestritten werde darüber
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Höfen
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Höfen auf bestimmten Bildern vornahm. Sie orientierte sich bei der Interessenabwägung zu Recht an der Fragestellung
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Höfe sowie vom Kanton Zürich mit der Beschwerdegegnerin abgeschlossen worden sind. Damit ist genügend klar
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Hoffnung
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Hofgraben 5
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Hofstettenstrasse 14
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Hofwiesenstrasse 370
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Höhe
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Höhe der Fallkosten in den einzelnen Spitälern) abstellen wollen
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Höhe der geltend gemachten Ansprüche bezüglich der restlichen Fläche werde im weiteren Verfahren entschieden
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Höhe der Überschüttung) bereits im Gestaltungsplanverfahren verbindlich festgelegt werde
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Höhe in einem Erkenntnisverfahren bereits festgestellt wurden; die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ist nicht Prozessgegenstand (s. ausführlich E. 4.3). Wenn nun die Unterhaltsberechtigten auf der Basis eines im Ausland gefällten
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Höhenlage
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Hohl Gut
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Hohl Niquille
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les Juges Hohl Présidente
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Hohl Schett
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Hohl Schwander
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Hohl V. Monn
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Hoirie X.________
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Holdertorkreisel sowie auf der Thundorferstrasse zwischen Marktplatz
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Holzwände bis zu einer Höhe von 1
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Holzwirtschaft. Auch dieses vermöge die Schaffung einer grundsätzlich unzulässigen Kleinbauzone nicht zu rechtfertigen. Was das Gebot der haushälterischen Bodennutzung anbelange
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Holzwirtschaft vor
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Honorare" auf die "individuellen Vereinbarungen im betreffenden Bereich" verwiesen wird. Sie rügen aber
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Honorare der Beschwerdegegner geregelt. Die Entschädigung der Partner war erfolgsabhängig
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Hoogkamer gegen Niederlande vom 31. Januar 2006 [Nr. 50435/99]
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Hörverbindung leicht erhöht oberhalb des genannten Kreuzungsbereichs
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Hotelbeteiligungen sowie den Erwerb
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Hotels
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H.________) reichte am 2. Dezember 2009 ein Baugesuch für die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit Autoeinstellhalle auf der Parzelle Nr. 2'199 in der 2-geschossigen Wohnzone W2B in Engelberg ein
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Hrsg. Moritz W. Kuhn/Tomas Poledna
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