Giudici
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Die Beschwerdegegnerin hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerin hat ihre Entwicklungsstrategie "Suvretta Vision 2025" vom Institut für Öffentliche Dienstleistungen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerin ist als Aktiengesellschaft polnischen Rechts verfasst (Spó?ka akcyjna). Die Beurteilung der Rechts-
1 sentenzeDie Beschwerdegegnerin legt dar
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerinnen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerinnen 1 bis 5
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerinnen sind sodann seit 1995 bzw. 2008 Inhaberinnen der Marke "Cashback" bzw. "Cash Back". Die Beschwerdegegnerin 1 liess zudem im Jahre 1996 den Domainnamen cashback.ch registrieren
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerin sah sich durch das Verbot in ihren Rechten als Eigentümerin ihres über die S.________strasse erschlossenen Grundstücks mit dem Gärtnereibetrieb verletzt. Sie focht die Verfügung vom 8. März 2011 an
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerin schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Verwaltungsgericht beantragt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerin schliesst in ihrer Antwort auf Abweisung der Beschwerde. Die Vorinstanz verzichtete auf eine Vernehmlassung
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerin sowie das Kantonsgericht beantragen die Abweisung der Beschwerde
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerin trägt auf Abweisung des Gesuchs um aufschiebende Wirkung
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdegegnerin verweist auf Fussnote 1 zu Art. 10.1 BZO: Die freie Geschossanordnung innerhalb der Gebäude-
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdegegner machen überdies geltend
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdegegner werden demnach unter solidarischer Haftung kosten-
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdegegner werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdegegner werfen dem Verwaltungsgericht ferner eine einseitige Beweiswürdigung vor. Es hätte nicht unbesehen auf die vom Beschwerdegegner in Auftrag gegebenen Berechnungen der Geoinfo AG abstellen dürfen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde hatte von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung (Art. 103 Abs. 2 lit. c BGG). Über den entsprechenden Antrag musste daher nicht befunden werden
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde im Verfahren 1C_12/2010 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben
1 sentenzeDie Beschwerde im Verfahren 1C_123/2013 wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben
1 sentenzeDie Beschwerde im Verfahren 1C_170/2012 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben
1 sentenzeDie Beschwerde im Verfahren 1C_436/2012 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben
1 sentenzeDie Beschwerde im Verfahren 1C_496/2008 wird
1 sentenzeDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) kann wegen Rechtsverletzungen gemäss Art. 95 f. BGG erhoben werden. Dabei legt das Bundesgericht seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend die direkte Bundessteuer (2C_22/2008) wird teilweise gutgeheissen
1 sentenzeDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend die direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2004 (2C_595/2012) wird abgewiesen
1 sentenzeDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend die direkte Bundessteuer wird gutgeheissen
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erweist sich daher als unbegründet
1 sentenze15 visualizzazioniDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erweist sich demnach als unbegründet
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erweist sich somit als offensichtlich unbegründet
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau betreffend die Staats-
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist gegen Entscheide auf dem Gebiet der internationalen Amtshilfe nicht zulässig (Art. 83 lit. h BGG). Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in diesem Sachbereich auf Beschwerde hin endgültig (Art. 31
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist somit abzuweisen. Da die Eingabe keine ernsthaften Aussichten auf Erfolg hatte
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wird teilweise gutgeheissen
1 sentenze14 visualizzazioniDie Beschwerde in Stimmrechtssachen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde in Strafsachen gegen Entscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ist unzulässig
1 sentenze13 visualizzazioniDie Beschwerde in Strafsachen wird als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 15. November 2009 zurückgezogen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde in Zivilsachen ist damit grundsätzlich zulässig
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde in Zivilsachen (Verfahren 4A_70/2008) gegen den Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 20. Dezember 2007 wird als gegenstandslos abgeschrieben
1 sentenzeDie Beschwerde in Zivilsachen wird gutgeheissen. Der Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde in Zivilsachen wird teilweise gutgeheissen
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerde ist
1 sentenze13 visualizzazioniDie Beschwerde ist abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie haben keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 sentenze6 visualizzazioniDie Beschwerde ist abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Gerichtskosten den unterliegenden Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der in ihrem amtlichen Wirkungskreis obsiegenden Gemeinde ist keine Parteientschädigung zuzusprechen (Art. 68 Abs. 3 BGG)
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde ist abzuweisen. Das Gesuch der Beschwerdeführerinnen um aufschiebende Wirkung für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens wird damit gegenstandslos
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde ist abzuweisen. Die Beschwerdeführer ersuchen um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (Art. 64 BGG). Sie machen geltend
1 sentenze6 visualizzazioniDie Beschwerde ist abzuweisen. Die Gerichtskosten sind den unterliegenden Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
1 sentenze14 visualizzazioniDie Beschwerde ist abzuweisen. Diesem Ausgang des Verfahrens entsprechend sind die Gerichtskosten den unterliegenden Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie haben den obsiegenden
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde ist als unbegründet abzuweisen
1 sentenze12 visualizzazioni