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Die Beschwerde ist abzuweisen. Das Gesuch der Beschwerdeführerinnen um aufschiebende Wirkung für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens wird damit gegenstandslos

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
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Strafprozess

1B 546/2012/I Corte di diritto pubblico/Procedura penale/StGallen·DE·6 min·1
Rigetto