Giudici
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Die Anträge auf Durchführung eines Augenscheins
1 sentenze15 visualizzazioniDie Anträge des Regierungsrates zuhanden des Kantonsrates stellen keinen Akt dar
1 sentenze12 visualizzazioniDie anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer stellen für das Verfahren vor dem Bundesgericht ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung. Da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
1 sentenze10 visualizzazioniDie Anwalts-Gesellschaft als Faktum
1 sentenze10 visualizzazioniDie Anwaltskammer
1 sentenze7 visualizzazioniDie Anwalts-Kapitalgesellschaft - Zulässigkeit
1 sentenze12 visualizzazioniDie Anwaltskommission des Kantons Obwalden führte gegen Rechtsanwalt
1 sentenze10 visualizzazioniDie Anwendung der Regeln auf den vorliegenden Fall ergibt Folgendes:
1 sentenze15 visualizzazioniDie Anwendung des harmonisierten kantonalen Steuerrechts prüft das Bundesgericht mit freier Kognition
1 sentenze10 visualizzazioniDie Anwendung eines 3D-Modells wird weder von der LSV noch von der 18. BImSchV vorgeschrieben. Die gemäss Anhang 2.1 der 18. BImSchV empfohlene Richtlinie 2714 des Vereins deutscher Ingenieure (VDI) zur Berechnung der Mittelungspegel bei der Schallausbreitung im Freien wurde inzwischen vom VDI zurückgezogen (siehe http://www.vdi.de). Der VDI empfiehlt stattdessen neu die Anwendung der Norm DIN ISO 9613-2. Darauf basieren denn auch die Berechnungen im Gutachten (Gutachten Ziff. 6 S. 9 Fn 2). Das Verwaltungsgericht hat dies in seinem Urteil ebenfalls treffend dargelegt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Anzahl der Kindertagesstätten
1 sentenze10 visualizzazioniDie Anzeigeerstatter brachten vor
1 sentenze7 visualizzazioniDie Anzeiger ersuchen um Feststellung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren E-974/2019. Das Bundesverwaltungsgericht sei anzuweisen
1 sentenzeDie Anzeiger machen geltend
1 sentenze9 visualizzazioniDie Appellationsstaatsanwaltschaft in Wroclaw (Polen) führt gegen verschiedene Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Bestechung von Amtsträgern
1 sentenze9 visualizzazioniDie Arbeitnehmervertretung
1 sentenze9 visualizzazioniDie Argumentation des Beschwerdeführers 1 ist nicht stichhaltig. Die Vorinstanz hat im angeführten Schreiben vom 27. Oktober 2009 den Beschwerdeführer 2 unter anderem aufgefordert
1 sentenze1 visualizzazioniDie ARK holte eine Zusatzvernehmlassung des Bundesamts für Migration (BFM) ein
1 sentenze11 visualizzazioniDie Ärzte
1 sentenze12 visualizzazioniDie A.________ SA
1 sentenze11 visualizzazioniDie A.________ SA ist Eigentümerin der Gewerbeliegenschaft Ringstrasse XX im Gebiet Hochbord in Dübendorf. Der Miteigentümergemeinschaft Ringstrasse YY
1 sentenze10 visualizzazioniDie Auffangeinrichtung
1 sentenze11 visualizzazioniDie Auffassung der kantonalen Behörden
1 sentenze11 visualizzazioniDie Auffassung der Vorinstanzen
1 sentenze8 visualizzazioniDie auf Fr. 4'000.-- reduzierten Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Aufhebung oder Abänderung eines wie hier in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121 ff. BGG möglich
1 sentenze9 visualizzazioniDie Aufhebung oder Abänderung eines wie hier in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes möglich
1 sentenze7 visualizzazioniDie Aufhebung oder Abänderung eines wie hier nach Art. 61 BGG in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121 ff. BGG möglich
1 sentenze12 visualizzazioniDie Auflösung des verwaltungsrechtlichen Vertrages [im Folgenden Auflösung]
1 sentenze6 visualizzazioniDie Auflösung einer Gesellschaft mit Liquidation sagt demnach noch nichts über ihren finanziellen Zustand aus (vgl. Urteil H 209/97 vom 13. März 1998 E. 3b). Zu berücksichtigen ist dabei ebenfalls
1 sentenzeDie Aufsicht des Bundesgerichts über das Bundesstraf-
1 sentenze10 visualizzazioniDie Aufsicht des Bundesgerichts über das Bundesverwaltungsgericht ist administrativer Art; die Rechtsprechung ist von der Aufsicht ausgenommen (Art. 2 Abs. 2 des Aufsichtsreglements des Bundesgerichts; SR 173.110.132). Der Umgang der beaufsichtigten Instanzen mit den Parteien fällt in die Aufsichtskompetenz des Bundesgerichts (Entscheide des Bundesgerichts 12T_1/2008 vom 18. Juli 2008 E. 3.2
1 sentenze5 visualizzazioniDie Aufsichtsanzeige erweist sich damit als unbegründet; es ist ihr keine Folge zu geben
1 sentenze6 visualizzazioniDie Aufsichtsanzeige wird abgeschrieben
1 sentenze9 visualizzazioniDie Aufsichtsbehörde befand
1 sentenze12 visualizzazioniDie Aufsichtsbeschwerden sind grundsätzlich kostenlos. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäss Art. 10 der Verordnung über Kosten
1 sentenze9 visualizzazioniDie Aufsichtskommission des Beschwerdegegners schloss die Beschwerdeführerin 1 mit Sanktionsentscheid vom 21. Mai 2010 aufgrund verschiedener Pflichtverletzungen (Verletzung der Organisationspflicht
1 sentenze8 visualizzazioniDie Ausführungen der Beschwerdeführerin 1 genügen diesen Anforderungen nicht. Sie behauptet zwar
1 sentenze10 visualizzazioniDie Ausführungen der Beschwerdeführerinnen entsprechen den vorgenannten Anforderungen über weite Strecken nicht. Insbesondere wird nicht erörtert
1 sentenze12 visualizzazioniDie Ausführungen der Beschwerdeführerinnen in ihrer Noveneingabe vom 9. September 2010 sind nicht geeignet
1 sentenze10 visualizzazioniDie Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur kantonalrechtlichen Regelung über die Fristwiederherstellung (§ 129 Abs. 1 GO) beanstanden die Beschwerdeführer nicht. Ihre Kritik kann aber sinngemäss als Vorwurf des überspitzten Formalismus interpretiert werden (vgl. Urteil 8C_50/2007 vom 4. September 2007 E. 4.2 mit Hinweis)
1 sentenze10 visualizzazioniDie Ausführungen zur Schutzwürdigkeit des streitbetroffenen Nussbaums im Fachgutachten vom 23. März 2009 sind schlüssig. Gewichtige
1 sentenze8 visualizzazioniDie Ausgleichskasse des Kantons Aargau hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'800.- zu entschädigen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Ausgleichskasse des Kantons Zürich schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Die beigeladenen Dr. R.________
1 sentenze9 visualizzazioniDie aus Kroatien stammende X.________ (geb. 1978) reiste im Jahre 2005 in die Schweiz ein
1 sentenze7 visualizzazioniDie Auslegung
1 sentenze9 visualizzazioniDie Auslegung des Gesetzes ist auf die Regelungsabsicht des Gesetzgebers
1 sentenze7 visualizzazioniDie Auslegung ergebe
1 sentenze9 visualizzazioniDie Ausnahmebewilligung nach Art. 24-24d RPG
1 sentenze11 visualizzazioniDie Ausrichtung von Abfindungen
1 sentenze13 visualizzazioni