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Juges

26,476 juges

Die Anträge auf Durchführung eines Augenscheins
1 arrêts15 consultations
Die Anträge des Regierungsrates zuhanden des Kantonsrates stellen keinen Akt dar
1 arrêts12 consultations
Die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer stellen für das Verfahren vor dem Bundesgericht ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung. Da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
1 arrêts10 consultations
Die Anwalts-Gesellschaft als Faktum
1 arrêts10 consultations
Die Anwaltskammer
1 arrêts7 consultations
Die Anwalts-Kapitalgesellschaft - Zulässigkeit
1 arrêts12 consultations
Die Anwaltskommission des Kantons Obwalden führte gegen Rechtsanwalt
1 arrêts10 consultations
Die Anwendung der Regeln auf den vorliegenden Fall ergibt Folgendes:
1 arrêts15 consultations
Die Anwendung des harmonisierten kantonalen Steuerrechts prüft das Bundesgericht mit freier Kognition
1 arrêts10 consultations
Die Anwendung eines 3D-Modells wird weder von der LSV noch von der 18. BImSchV vorgeschrieben. Die gemäss Anhang 2.1 der 18. BImSchV empfohlene Richtlinie 2714 des Vereins deutscher Ingenieure (VDI) zur Berechnung der Mittelungspegel bei der Schallausbreitung im Freien wurde inzwischen vom VDI zurückgezogen (siehe http://www.vdi.de). Der VDI empfiehlt stattdessen neu die Anwendung der Norm DIN ISO 9613-2. Darauf basieren denn auch die Berechnungen im Gutachten (Gutachten Ziff. 6 S. 9 Fn 2). Das Verwaltungsgericht hat dies in seinem Urteil ebenfalls treffend dargelegt
1 arrêts9 consultations
Die Anzahl der Kindertagesstätten
1 arrêts10 consultations
Die Anzeigeerstatter brachten vor
1 arrêts7 consultations
Die Anzeiger ersuchen um Feststellung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren E-974/2019. Das Bundesverwaltungsgericht sei anzuweisen
1 arrêts
Die Anzeiger machen geltend
1 arrêts9 consultations
Die Appellationsstaatsanwaltschaft in Wroclaw (Polen) führt gegen verschiedene Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Bestechung von Amtsträgern
1 arrêts9 consultations
Die Arbeitnehmervertretung
1 arrêts9 consultations
Die Argumentation des Beschwerdeführers 1 ist nicht stichhaltig. Die Vorinstanz hat im angeführten Schreiben vom 27. Oktober 2009 den Beschwerdeführer 2 unter anderem aufgefordert
1 arrêts1 consultations
Die ARK holte eine Zusatzvernehmlassung des Bundesamts für Migration (BFM) ein
1 arrêts11 consultations
Die Ärzte
1 arrêts12 consultations
Die A.________ SA
1 arrêts11 consultations
Die A.________ SA ist Eigentümerin der Gewerbeliegenschaft Ringstrasse XX im Gebiet Hochbord in Dübendorf. Der Miteigentümergemeinschaft Ringstrasse YY
1 arrêts10 consultations
Die Auffangeinrichtung
1 arrêts11 consultations
Die Auffassung der kantonalen Behörden
1 arrêts11 consultations
Die Auffassung der Vorinstanzen
1 arrêts8 consultations
Die auf Fr. 4'000.-- reduzierten Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt
1 arrêts9 consultations
Die Aufhebung oder Abänderung eines wie hier in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121 ff. BGG möglich
1 arrêts9 consultations
Die Aufhebung oder Abänderung eines wie hier in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes möglich
1 arrêts7 consultations
Die Aufhebung oder Abänderung eines wie hier nach Art. 61 BGG in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121 ff. BGG möglich
1 arrêts12 consultations
Die Auflösung des verwaltungsrechtlichen Vertrages [im Folgenden Auflösung]
1 arrêts6 consultations
Die Auflösung einer Gesellschaft mit Liquidation sagt demnach noch nichts über ihren finanziellen Zustand aus (vgl. Urteil H 209/97 vom 13. März 1998 E. 3b). Zu berücksichtigen ist dabei ebenfalls
1 arrêts
Die Aufsicht des Bundesgerichts über das Bundesstraf-
1 arrêts10 consultations
Die Aufsicht des Bundesgerichts über das Bundesverwaltungsgericht ist administrativer Art; die Rechtsprechung ist von der Aufsicht ausgenommen (Art. 2 Abs. 2 des Aufsichtsreglements des Bundesgerichts; SR 173.110.132). Der Umgang der beaufsichtigten Instanzen mit den Parteien fällt in die Aufsichtskompetenz des Bundesgerichts (Entscheide des Bundesgerichts 12T_1/2008 vom 18. Juli 2008 E. 3.2
1 arrêts5 consultations
Die Aufsichtsanzeige erweist sich damit als unbegründet; es ist ihr keine Folge zu geben
1 arrêts6 consultations
Die Aufsichtsanzeige wird abgeschrieben
1 arrêts9 consultations
Die Aufsichtsbehörde befand
1 arrêts12 consultations
Die Aufsichtsbeschwerden sind grundsätzlich kostenlos. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäss Art. 10 der Verordnung über Kosten
1 arrêts9 consultations
Die Aufsichtskommission des Beschwerdegegners schloss die Beschwerdeführerin 1 mit Sanktionsentscheid vom 21. Mai 2010 aufgrund verschiedener Pflichtverletzungen (Verletzung der Organisationspflicht
1 arrêts8 consultations
Die Ausführungen der Beschwerdeführerin 1 genügen diesen Anforderungen nicht. Sie behauptet zwar
1 arrêts10 consultations
Die Ausführungen der Beschwerdeführerinnen entsprechen den vorgenannten Anforderungen über weite Strecken nicht. Insbesondere wird nicht erörtert
1 arrêts12 consultations
Die Ausführungen der Beschwerdeführerinnen in ihrer Noveneingabe vom 9. September 2010 sind nicht geeignet
1 arrêts10 consultations
Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur kantonalrechtlichen Regelung über die Fristwiederherstellung (§ 129 Abs. 1 GO) beanstanden die Beschwerdeführer nicht. Ihre Kritik kann aber sinngemäss als Vorwurf des überspitzten Formalismus interpretiert werden (vgl. Urteil 8C_50/2007 vom 4. September 2007 E. 4.2 mit Hinweis)
1 arrêts10 consultations
Die Ausführungen zur Schutzwürdigkeit des streitbetroffenen Nussbaums im Fachgutachten vom 23. März 2009 sind schlüssig. Gewichtige
1 arrêts8 consultations
Die Ausgleichskasse des Kantons Aargau hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'800.- zu entschädigen
1 arrêts9 consultations
Die Ausgleichskasse des Kantons Zürich schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Die beigeladenen Dr. R.________
1 arrêts9 consultations
Die aus Kroatien stammende X.________ (geb. 1978) reiste im Jahre 2005 in die Schweiz ein
1 arrêts7 consultations
Die Auslegung
1 arrêts9 consultations
Die Auslegung des Gesetzes ist auf die Regelungsabsicht des Gesetzgebers
1 arrêts7 consultations
Die Auslegung ergebe
1 arrêts9 consultations
Die Ausnahmebewilligung nach Art. 24-24d RPG
1 arrêts11 consultations
Die Ausrichtung von Abfindungen
1 arrêts13 consultations