Juges
26,476 juges
Die Anträge auf Durchführung eines Augenscheins
1 arrêts15 consultationsDie Anträge des Regierungsrates zuhanden des Kantonsrates stellen keinen Akt dar
1 arrêts12 consultationsDie anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer stellen für das Verfahren vor dem Bundesgericht ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung. Da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
1 arrêts10 consultationsDie Anwalts-Gesellschaft als Faktum
1 arrêts10 consultationsDie Anwaltskammer
1 arrêts7 consultationsDie Anwalts-Kapitalgesellschaft - Zulässigkeit
1 arrêts12 consultationsDie Anwaltskommission des Kantons Obwalden führte gegen Rechtsanwalt
1 arrêts10 consultationsDie Anwendung der Regeln auf den vorliegenden Fall ergibt Folgendes:
1 arrêts15 consultationsDie Anwendung des harmonisierten kantonalen Steuerrechts prüft das Bundesgericht mit freier Kognition
1 arrêts10 consultationsDie Anwendung eines 3D-Modells wird weder von der LSV noch von der 18. BImSchV vorgeschrieben. Die gemäss Anhang 2.1 der 18. BImSchV empfohlene Richtlinie 2714 des Vereins deutscher Ingenieure (VDI) zur Berechnung der Mittelungspegel bei der Schallausbreitung im Freien wurde inzwischen vom VDI zurückgezogen (siehe http://www.vdi.de). Der VDI empfiehlt stattdessen neu die Anwendung der Norm DIN ISO 9613-2. Darauf basieren denn auch die Berechnungen im Gutachten (Gutachten Ziff. 6 S. 9 Fn 2). Das Verwaltungsgericht hat dies in seinem Urteil ebenfalls treffend dargelegt
1 arrêts9 consultationsDie Anzahl der Kindertagesstätten
1 arrêts10 consultationsDie Anzeigeerstatter brachten vor
1 arrêts7 consultationsDie Anzeiger ersuchen um Feststellung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren E-974/2019. Das Bundesverwaltungsgericht sei anzuweisen
1 arrêtsDie Anzeiger machen geltend
1 arrêts9 consultationsDie Appellationsstaatsanwaltschaft in Wroclaw (Polen) führt gegen verschiedene Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Bestechung von Amtsträgern
1 arrêts9 consultationsDie Arbeitnehmervertretung
1 arrêts9 consultationsDie Argumentation des Beschwerdeführers 1 ist nicht stichhaltig. Die Vorinstanz hat im angeführten Schreiben vom 27. Oktober 2009 den Beschwerdeführer 2 unter anderem aufgefordert
1 arrêts1 consultationsDie ARK holte eine Zusatzvernehmlassung des Bundesamts für Migration (BFM) ein
1 arrêts11 consultationsDie Ärzte
1 arrêts12 consultationsDie A.________ SA
1 arrêts11 consultationsDie A.________ SA ist Eigentümerin der Gewerbeliegenschaft Ringstrasse XX im Gebiet Hochbord in Dübendorf. Der Miteigentümergemeinschaft Ringstrasse YY
1 arrêts10 consultationsDie Auffangeinrichtung
1 arrêts11 consultationsDie Auffassung der kantonalen Behörden
1 arrêts11 consultationsDie Auffassung der Vorinstanzen
1 arrêts8 consultationsDie auf Fr. 4'000.-- reduzierten Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt
1 arrêts9 consultationsDie Aufhebung oder Abänderung eines wie hier in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121 ff. BGG möglich
1 arrêts9 consultationsDie Aufhebung oder Abänderung eines wie hier in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes möglich
1 arrêts7 consultationsDie Aufhebung oder Abänderung eines wie hier nach Art. 61 BGG in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121 ff. BGG möglich
1 arrêts12 consultationsDie Auflösung des verwaltungsrechtlichen Vertrages [im Folgenden Auflösung]
1 arrêts6 consultationsDie Auflösung einer Gesellschaft mit Liquidation sagt demnach noch nichts über ihren finanziellen Zustand aus (vgl. Urteil H 209/97 vom 13. März 1998 E. 3b). Zu berücksichtigen ist dabei ebenfalls
1 arrêtsDie Aufsicht des Bundesgerichts über das Bundesstraf-
1 arrêts10 consultationsDie Aufsicht des Bundesgerichts über das Bundesverwaltungsgericht ist administrativer Art; die Rechtsprechung ist von der Aufsicht ausgenommen (Art. 2 Abs. 2 des Aufsichtsreglements des Bundesgerichts; SR 173.110.132). Der Umgang der beaufsichtigten Instanzen mit den Parteien fällt in die Aufsichtskompetenz des Bundesgerichts (Entscheide des Bundesgerichts 12T_1/2008 vom 18. Juli 2008 E. 3.2
1 arrêts5 consultationsDie Aufsichtsanzeige erweist sich damit als unbegründet; es ist ihr keine Folge zu geben
1 arrêts6 consultationsDie Aufsichtsanzeige wird abgeschrieben
1 arrêts9 consultationsDie Aufsichtsbehörde befand
1 arrêts12 consultationsDie Aufsichtsbeschwerden sind grundsätzlich kostenlos. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäss Art. 10 der Verordnung über Kosten
1 arrêts9 consultationsDie Aufsichtskommission des Beschwerdegegners schloss die Beschwerdeführerin 1 mit Sanktionsentscheid vom 21. Mai 2010 aufgrund verschiedener Pflichtverletzungen (Verletzung der Organisationspflicht
1 arrêts8 consultationsDie Ausführungen der Beschwerdeführerin 1 genügen diesen Anforderungen nicht. Sie behauptet zwar
1 arrêts10 consultationsDie Ausführungen der Beschwerdeführerinnen entsprechen den vorgenannten Anforderungen über weite Strecken nicht. Insbesondere wird nicht erörtert
1 arrêts12 consultationsDie Ausführungen der Beschwerdeführerinnen in ihrer Noveneingabe vom 9. September 2010 sind nicht geeignet
1 arrêts10 consultationsDie Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur kantonalrechtlichen Regelung über die Fristwiederherstellung (§ 129 Abs. 1 GO) beanstanden die Beschwerdeführer nicht. Ihre Kritik kann aber sinngemäss als Vorwurf des überspitzten Formalismus interpretiert werden (vgl. Urteil 8C_50/2007 vom 4. September 2007 E. 4.2 mit Hinweis)
1 arrêts10 consultationsDie Ausführungen zur Schutzwürdigkeit des streitbetroffenen Nussbaums im Fachgutachten vom 23. März 2009 sind schlüssig. Gewichtige
1 arrêts8 consultationsDie Ausgleichskasse des Kantons Aargau hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'800.- zu entschädigen
1 arrêts9 consultationsDie Ausgleichskasse des Kantons Zürich schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Die beigeladenen Dr. R.________
1 arrêts9 consultationsDie aus Kroatien stammende X.________ (geb. 1978) reiste im Jahre 2005 in die Schweiz ein
1 arrêts7 consultationsDie Auslegung
1 arrêts9 consultationsDie Auslegung des Gesetzes ist auf die Regelungsabsicht des Gesetzgebers
1 arrêts7 consultationsDie Auslegung ergebe
1 arrêts9 consultationsDie Ausnahmebewilligung nach Art. 24-24d RPG
1 arrêts11 consultationsDie Ausrichtung von Abfindungen
1 arrêts13 consultations