Giudici
26,476 giudici
Bewirtschaftung "nicht verfügt"
1 sentenze11 visualizzazioniBewirtschaftungseinschränkungen von der Bachgrenze her zu messen
1 sentenze9 visualizzazioniBewohner der Bündtestrasse 4
1 sentenze10 visualizzazioniBewohner der direkt an das Baugrundstück angrenzenden Liegenschaft im Sinne von Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde legitimiert. Mit der Beschwerde kann laut Art. 95 lit. a BGG die Verletzung von Bundesrecht (inkl. Bundesverfassungsrecht) geltend gemacht werden. Die Rüge der Verletzung von kantonalem Recht wird ausschliesslich anhand des Verfassungsrechts geprüft. Gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Beschwerdeschrift in gedrängter Form darzulegen
1 sentenze9 visualizzazioniBewohnerschaft in jenem Quartierbereich im Metron-Bericht
1 sentenze8 visualizzazioniBEZ 1989 Nr. 2 E. 1a S. 9 [Verwaltungsgericht]
1 sentenze7 visualizzazioniBEZ 2006 Nr. 38 E. 6.5 S. 37 f. [Baurekurskommission]; E. 4a des Entscheids VB.2000.00025 des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 10. Mai 2000). So kann ein jahrelanger
1 sentenze5 visualizzazioniBezirksarzt von Suizid ausgingen. Mit Verfügung vom 10. November 2006 sprach die AHV-Ausgleichskasse EXFOUR dem hinterbliebenen Sohn ab 1. September 2006 eine Waisenrente
1 sentenze8 visualizzazioniBezirksgemeinde Einsiedeln
1 sentenze8 visualizzazioniBezirksgericht Liestal
1 sentenze10 visualizzazioniBezirksgericht Meilen
1 sentenze8 visualizzazioniBezirksrat A.________
1 sentenze6 visualizzazioniBezirksrat Winterthur
1 sentenze9 visualizzazioniBezirksrat Z.________
1 sentenze12 visualizzazioniBezogen auf die konkrete Beurteilung durch den Regierungsrat erneuert die beschwerdeführende Gemeinde die Einwände
1 sentenze12 visualizzazioniBezug
1 sentenze9 visualizzazioniBezug der kommunalen erfolgen neurechtlich zusammen mit der kantonalen Grundstückgewinnsteuer (Art. 6 Abs. 4 GKStG/GR)
1 sentenzeBezüglich der Ausbringung von Hofdünger gilt es
1 sentenze11 visualizzazioniBezüglich der Einhaltung des Gewässerabstands ging das Verwaltungsgericht mit der Regierung davon aus
1 sentenze9 visualizzazioniBezüglich der finanziellen Lage der Beschwerdeführer führte das Verwaltungsgericht aus
1 sentenze10 visualizzazioniBezüglich der Höhe des in der Zahlungsaufforderung angegebenen Mietzinsausstands anerkennen die Beschwerdeführer die Richtigkeit der vor erster Instanz eingereichten Forderungszusammenstellung des Beschwerdegegners. Sie bestreiten jedoch
1 sentenze12 visualizzazioniBezüglich der R.________ hat die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien
1 sentenze9 visualizzazioniBezüglich des Projekts "Lärmsanierung Sentibrücken" unterbreitete das Bau-
1 sentenze7 visualizzazioniBezüglich des Quantitativs der Mietzinserhöhung akzeptieren die Beschwerdeführer vor Bundesgericht den für die geltend gemachten Investitionen angenommenen wertvermehrenden Anteil von 50 %. Sie bemängeln aber
1 sentenzeBezüglich dieser Rüge kann auf die Beschwerde daher nicht eingetreten werden
1 sentenze9 visualizzazioniBezugssteuer sowie beim Vorsteuerabzug; Rechtsnormen würden keine angeführt. Die von den Betroffenen verlangten Erläuterungen enthielten sodann keine Begründung zum Fall
1 sentenze8 visualizzazioniBF 2007
1 sentenze7 visualizzazioniBFE
1 sentenze11 visualizzazioniB.________/FL nur vorgeschoben sind. Insgesamt drängt sich mit der Vorinstanz der Schluss auf
1 sentenzeBFM) die erleichterte Einbürgerung von A.________ für nichtig. In der Begründung der Verfügung hielt das BFM fest
1 sentenze9 visualizzazioniB.f Mit Beschluss vom 9. September 2010 revidierte der Grosse Rat des Kantons Bern das Datum des Inkrafttretens der Novelle des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge ein erstes Mal
1 sentenze8 visualizzazioniB.f Mit Urteil 4A_224/2011 vom 27. Juli 2011 wies das Bundesgericht die Beschwerde der Verpächter ab
1 sentenzeB.________ fochten die Baubewilligung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden an
1 sentenze10 visualizzazioniB.________ fochten diesen Gemeindeversammlungsbeschluss mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern an
1 sentenze9 visualizzazioniB.________ Frères
1 sentenze10 visualizzazioniB.________ führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht mit dem Antrag
1 sentenze10 visualizzazioniB.________ führen mit Eingabe vom 14. Januar 2010 (Postaufgabe 15. Januar 2010) Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss der III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen
1 sentenze9 visualizzazioniB.________ führen mit Eingabe vom 5. Oktober 2010 Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss der III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich
1 sentenze9 visualizzazioniB.________ führt eine Arztpraxis in K.________/FR. Seit einiger Zeit weist er seine Patienten mittels Informationsschrift auf die Möglichkeit hin
1 sentenzeB.________ für A.________
1 sentenze10 visualizzazioniBGBM; SR 943.02)
1 sentenze7 visualizzazioniBGBM; SR 943.02) gilt. Ausserkantonale schweizerische Anbieter können daher nicht der Kautionspflicht unterstellt werden
1 sentenze4 visualizzazioniBGE 105 II 204 verkannt zu haben
1 sentenze10 visualizzazioniBGE 111 II 326 im Zusammenhang mit der Darstellung des BGBB an (vgl. PETER TUOR/ BERNHARD SCHNYDER
1 sentenzeBGE 114 II 310). Die erforderlichen Vollmachten des Parteivertreters wurden eingereicht (Art. 40 Abs. 2 BGG)
1 sentenze12 visualizzazioniBGE 120 Ib 215 E. 3a). Ob ein gesetzliches Rückforderungsrecht auch im Heimschlagsfall besteht (was zwischen den Parteien umstritten war
1 sentenze9 visualizzazioniBGE 120 Ib 257 E. 1e C. 261 f.); ohnehin haben die Beschwerdeführer in ihrer Heimat Verwandte
1 sentenze8 visualizzazioniBGE 124 I 139 E. 2c S. 142
1 sentenze11 visualizzazioniBGE 132 V 241 E. 2.5.1 S. 242 f.)
1 sentenze12 visualizzazioniBGE 133 I 98 E. 2.2)
1 sentenze13 visualizzazioni