Juges
26,476 juges
Bewirtschaftung "nicht verfügt"
1 arrêts11 consultationsBewirtschaftungseinschränkungen von der Bachgrenze her zu messen
1 arrêts9 consultationsBewohner der Bündtestrasse 4
1 arrêts10 consultationsBewohner der direkt an das Baugrundstück angrenzenden Liegenschaft im Sinne von Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde legitimiert. Mit der Beschwerde kann laut Art. 95 lit. a BGG die Verletzung von Bundesrecht (inkl. Bundesverfassungsrecht) geltend gemacht werden. Die Rüge der Verletzung von kantonalem Recht wird ausschliesslich anhand des Verfassungsrechts geprüft. Gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Beschwerdeschrift in gedrängter Form darzulegen
1 arrêts9 consultationsBewohnerschaft in jenem Quartierbereich im Metron-Bericht
1 arrêts8 consultationsBEZ 1989 Nr. 2 E. 1a S. 9 [Verwaltungsgericht]
1 arrêts7 consultationsBEZ 2006 Nr. 38 E. 6.5 S. 37 f. [Baurekurskommission]; E. 4a des Entscheids VB.2000.00025 des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 10. Mai 2000). So kann ein jahrelanger
1 arrêts5 consultationsBezirksarzt von Suizid ausgingen. Mit Verfügung vom 10. November 2006 sprach die AHV-Ausgleichskasse EXFOUR dem hinterbliebenen Sohn ab 1. September 2006 eine Waisenrente
1 arrêts8 consultationsBezirksgemeinde Einsiedeln
1 arrêts8 consultationsBezirksgericht Liestal
1 arrêts10 consultationsBezirksgericht Meilen
1 arrêts8 consultationsBezirksrat A.________
1 arrêts6 consultationsBezirksrat Winterthur
1 arrêts9 consultationsBezirksrat Z.________
1 arrêts12 consultationsBezogen auf die konkrete Beurteilung durch den Regierungsrat erneuert die beschwerdeführende Gemeinde die Einwände
1 arrêts12 consultationsBezug
1 arrêts9 consultationsBezug der kommunalen erfolgen neurechtlich zusammen mit der kantonalen Grundstückgewinnsteuer (Art. 6 Abs. 4 GKStG/GR)
1 arrêtsBezüglich der Ausbringung von Hofdünger gilt es
1 arrêts11 consultationsBezüglich der Einhaltung des Gewässerabstands ging das Verwaltungsgericht mit der Regierung davon aus
1 arrêts9 consultationsBezüglich der finanziellen Lage der Beschwerdeführer führte das Verwaltungsgericht aus
1 arrêts10 consultationsBezüglich der Höhe des in der Zahlungsaufforderung angegebenen Mietzinsausstands anerkennen die Beschwerdeführer die Richtigkeit der vor erster Instanz eingereichten Forderungszusammenstellung des Beschwerdegegners. Sie bestreiten jedoch
1 arrêts12 consultationsBezüglich der R.________ hat die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien
1 arrêts9 consultationsBezüglich des Projekts "Lärmsanierung Sentibrücken" unterbreitete das Bau-
1 arrêts7 consultationsBezüglich des Quantitativs der Mietzinserhöhung akzeptieren die Beschwerdeführer vor Bundesgericht den für die geltend gemachten Investitionen angenommenen wertvermehrenden Anteil von 50 %. Sie bemängeln aber
1 arrêtsBezüglich dieser Rüge kann auf die Beschwerde daher nicht eingetreten werden
1 arrêts9 consultationsBezugssteuer sowie beim Vorsteuerabzug; Rechtsnormen würden keine angeführt. Die von den Betroffenen verlangten Erläuterungen enthielten sodann keine Begründung zum Fall
1 arrêts8 consultationsBF 2007
1 arrêts7 consultationsBFE
1 arrêts11 consultationsB.________/FL nur vorgeschoben sind. Insgesamt drängt sich mit der Vorinstanz der Schluss auf
1 arrêtsBFM) die erleichterte Einbürgerung von A.________ für nichtig. In der Begründung der Verfügung hielt das BFM fest
1 arrêts9 consultationsB.f Mit Beschluss vom 9. September 2010 revidierte der Grosse Rat des Kantons Bern das Datum des Inkrafttretens der Novelle des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge ein erstes Mal
1 arrêts8 consultationsB.f Mit Urteil 4A_224/2011 vom 27. Juli 2011 wies das Bundesgericht die Beschwerde der Verpächter ab
1 arrêtsB.________ fochten die Baubewilligung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden an
1 arrêts10 consultationsB.________ fochten diesen Gemeindeversammlungsbeschluss mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern an
1 arrêts9 consultationsB.________ Frères
1 arrêts10 consultationsB.________ führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht mit dem Antrag
1 arrêts10 consultationsB.________ führen mit Eingabe vom 14. Januar 2010 (Postaufgabe 15. Januar 2010) Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss der III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen
1 arrêts9 consultationsB.________ führen mit Eingabe vom 5. Oktober 2010 Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss der III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich
1 arrêts9 consultationsB.________ führt eine Arztpraxis in K.________/FR. Seit einiger Zeit weist er seine Patienten mittels Informationsschrift auf die Möglichkeit hin
1 arrêtsB.________ für A.________
1 arrêts10 consultationsBGBM; SR 943.02)
1 arrêts7 consultationsBGBM; SR 943.02) gilt. Ausserkantonale schweizerische Anbieter können daher nicht der Kautionspflicht unterstellt werden
1 arrêts4 consultationsBGE 105 II 204 verkannt zu haben
1 arrêts10 consultationsBGE 111 II 326 im Zusammenhang mit der Darstellung des BGBB an (vgl. PETER TUOR/ BERNHARD SCHNYDER
1 arrêtsBGE 114 II 310). Die erforderlichen Vollmachten des Parteivertreters wurden eingereicht (Art. 40 Abs. 2 BGG)
1 arrêts12 consultationsBGE 120 Ib 215 E. 3a). Ob ein gesetzliches Rückforderungsrecht auch im Heimschlagsfall besteht (was zwischen den Parteien umstritten war
1 arrêts9 consultationsBGE 120 Ib 257 E. 1e C. 261 f.); ohnehin haben die Beschwerdeführer in ihrer Heimat Verwandte
1 arrêts8 consultationsBGE 124 I 139 E. 2c S. 142
1 arrêts11 consultationsBGE 132 V 241 E. 2.5.1 S. 242 f.)
1 arrêts12 consultationsBGE 133 I 98 E. 2.2)
1 arrêts13 consultations