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Wohl dient die Schuldneranweisung nach dem Gesagten den finanziellen Interessen des Minderjährigen. Auch lassen sich Unterhaltsansprüche als Aktiven des Vermögens des Minderjährigen begreifen. Diese Erkenntnisse ändern jedoch nichts daran

1 sentenze·0 Presidente·11 visualizzazioni
31 ott 11

Familienrecht

5A 221/2011/II Corte di diritto civile/Diritto di famiglia/Lucerne·DE·37 min·16
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