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Wohl dient die Schuldneranweisung nach dem Gesagten den finanziellen Interessen des Minderjährigen. Auch lassen sich Unterhaltsansprüche als Aktiven des Vermögens des Minderjährigen begreifen. Diese Erkenntnisse ändern jedoch nichts daran

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Oct 31, 11

Familienrecht

5A 221/2011/Second Civil Law Division/Family Law/Lucerne·DE·37 min·16
Leading caseBGEGranted