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Wohl dient die Schuldneranweisung nach dem Gesagten den finanziellen Interessen des Minderjährigen. Auch lassen sich Unterhaltsansprüche als Aktiven des Vermögens des Minderjährigen begreifen. Diese Erkenntnisse ändern jedoch nichts daran

1 arrêts·0 Président·11 consultations
31 oct. 11

Familienrecht

5A 221/2011/IIe Cour de droit civil/Droit de la famille/Lucerne·DE·37 min·16
Arrêt de principeATFAdmission