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Mann vorzusehen. Dagegen lässt sich aus den genannten Bestimmungen keine Verpflichtung zu einer bestimmten institutionellen Massnahme ableiten. Die Wahl derselben steht vielmehr im Ermessen des Kantons. Dieser ist daher nicht verpflichtet

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21 nov 11

Grundrecht

1C 549/2010/I Corte di diritto pubblico/Diritto fondamentale·DE·42 min·2
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