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Mann vorzusehen. Dagegen lässt sich aus den genannten Bestimmungen keine Verpflichtung zu einer bestimmten institutionellen Massnahme ableiten. Die Wahl derselben steht vielmehr im Ermessen des Kantons. Dieser ist daher nicht verpflichtet

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21 nov. 11

Grundrecht

1C 549/2010/Ire Cour de droit public/Droit fondamental·DE·42 min·2
Arrêt de principeATFRejet partiel