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Mann vorzusehen. Dagegen lässt sich aus den genannten Bestimmungen keine Verpflichtung zu einer bestimmten institutionellen Massnahme ableiten. Die Wahl derselben steht vielmehr im Ermessen des Kantons. Dieser ist daher nicht verpflichtet

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
21. Nov. 11

Grundrecht

1C 549/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht·DE·42 min·2
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung