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In ihrer Beschwerdeschrift ans BVGer hielten die Beschwerdeführer an ihren Entschädigungsbegehren vollumfänglich fest. Insofern erfolgte keine Einschränkung des Streitgegenstands. Die Ausführungen der Beschwerdeführer zu den vom direkten Überflug betroffenen Personen waren lediglich Begründungselemente

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13 gen 10

Enteignung

1C 286/2009/I Corte di diritto pubblico/Espropriazione·DE·21 min·2
Sentenza di principioDTFAccoglimento