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In Frage steht die Anwendung des kantonalen Gerichtsorganisationsrechts. Dieses ist von einer freien Überprüfung durch das Bundesgericht ausgenommen (Art. 95 BGG). Der Beschwerdeführer kann einzig vorbringen

1 sentenze·0 Presidente·7 visualizzazioni
3 feb 12

Familienrecht

5A 649/2011/II Corte di diritto civile/Diritto di famiglia·DE·10 min·12
Acc. parziale