Skip to content

Im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist unter den Umständen des vorliegenden Falles das niederländische Einziehungsurteil demnach mit Art. 6 Ziff. 2 EMRK vereinbar. Damit besteht kein Grund für die Ablehnung der Rechtshilfe nach Art. 2 lit. a IRSG

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
11 mar 11

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 513/2010/I Corte di diritto pubblico/Assistenza giudiziaria e estradizione·DE·29 min·1
Rigetto parz.