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Im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist unter den Umständen des vorliegenden Falles das niederländische Einziehungsurteil demnach mit Art. 6 Ziff. 2 EMRK vereinbar. Damit besteht kein Grund für die Ablehnung der Rechtshilfe nach Art. 2 lit. a IRSG

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Mar 11, 11

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 513/2010/First Public Law Division/Mutual Legal Assistance and Extradition·DE·29 min·1
Partial dismissal