Skip to content

Eventualanträgen) kein Erfolg beschieden. Mit dem Entscheid in der Sache wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos. Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführerinnen zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftung kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
12 lug 10

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 360/2010/II Corte di diritto civile/Diritto delle esecuzioni e del fallimento·DE·24 min·1
Sentenza di principioDTFRigetto parz.