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Beweisabnahme bleibt das Gericht verantwortlich. Aus diesem Grund muss es die Schlussfolgerungen des Gutachtens - gegebenenfalls nach einer mündlichen Erläuterung durch den Gutachter - derart nachvollziehen können

1 sentenze·0 Presidente·7 visualizzazioni
25 mar 09

Erbrecht

5A 12/2009/II Corte di diritto civile/Diritto successorio/Solothurn·DE·26 min·15
Rigetto parz.