Beweisabnahme bleibt das Gericht verantwortlich. Aus diesem Grund muss es die Schlussfolgerungen des Gutachtens - gegebenenfalls nach einer mündlichen Erläuterung durch den Gutachter - derart nachvollziehen können — Richter — Swissrulings
Beweisabnahme bleibt das Gericht verantwortlich. Aus diesem Grund muss es die Schlussfolgerungen des Gutachtens - gegebenenfalls nach einer mündlichen Erläuterung durch den Gutachter - derart nachvollziehen können