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Am 26. Februar 2008 verurteilte ihn das Kreispräsidium Chur wegen Vergehen gegen das AHVG sowie Unterlassens der Buchführung zu einer Geldstrafe zu 20 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von Fr. 800.--

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28 mar 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 873/2012/II Corte di diritto pubblico/Cittadinanza e diritto degli stranieri/Graubuenden·DE·16 min·2
Rigetto parz.